Ein Mann stützte sich beim Toilettengang auf ein Waschbecken, das nachgab. Der Fehler des Installateurs sei aber nicht dem Wirt zuzurechnen, befand der Oberste Gerichtshof.
Wien. Der Gast war „leicht alkoholisiert, jedoch motorisch nicht beeinträchtigt“, wie später die Gerichte festhalten sollten. Die Nacht im Tanzlokal endete für den Mann aber nach einem Unglück auf der Herrentoilette abrupt. Das Waschbecken gab nach, als der Gast sich darauf abstürzte. Vor Gericht musste nun geklärt werden, ob der Wirt für das Malheur haftet.
Es war zwischen 0:30 und 1:00 Uhr in der Nacht, als der Mann den Drang zur Toilette verspürte. Er wusch sich dort die Hände, danach stützte er sich mit beiden Händen am rechteckigen Nirosta-Waschbecken ab. Und zwar an der dem Wasserhahn gegenüberliegenden Seite.