Wiederbetätigung: Nazi-Mails nach Österreich straffrei

Ein Mann verschickte E-Mails mit NS-Gedankengut aus Spanien (Symbolbild).
Ein Mann verschickte E-Mails mit NS-Gedankengut aus Spanien (Symbolbild).(c) APA/AFP/JACK GUEZ
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Ein Deutscher verschickte aus Spanien NS-Gedankengut. Auch wenn die Adressaten in Österreich waren, kann der Mann nicht verurteilt werden.

Wien. Im Gegensatz zu anderen Staaten hat Österreich ein strenges NS-Verbotsgesetz. Doch auch dieses hat seine Grenzen, insbesondere in geografischer Hinsicht, wie eine aktuelle Entscheidung des Höchstgerichtes zeigt.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte gegen einen Deutschen ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Dem Mann war vorgeworfen worden, sich nationalsozialistisch betätigt zu haben, weil er E-Mails mit NS-Gedankengut verschickt hatte. Diese gingen an Personen in Österreich. Doch der Deutsche soll die E-Mails aus seinem Wohnort in Spanien verschickt haben. Dort gelten aber naturgemäß die spanischen und nicht die österreichischen Gesetze.

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