Toter Winkel: Fahrer muss Ausweiser um Hilfe bitten

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Höchstrichter nehmen Kfz-Lenker in die Pflicht: Wer bei schlechter Beleuchtung und eingeschränkter Sicht losfahren will, muss jemanden um Hilfe bitten.

Wien. Die Gefahren des toten Winkels sind nicht zuletzt durch die Debatte zu Abbiegeassistenten für Lkws zum Thema geworden. Aber auch bei Autos kann der tote Winkel rasch zum Verhängnis werden. So überfuhr eine Frau nach dem Ausparken einen auf dem Parkplatz eines Festivalgeländes liegenden Betrunkenen. Dieser Mann war aber nicht alleine schuld an dem Unglück. Denn die Autofahrerin hätte wegen der eingeschränkten Sicht besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied.

Geklagt hatte in dem Fall die Sozialversicherung, die für die Behandlungskosten des überfahrenen Mannes aufkommen musste. Sie wollte die Kosten nun auf die Haftpflichtversicherung des Unfallautos abwälzen. Dafür musste man aber klären, inwieweit die Autolenkerin schuld an dem Unglück war.

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