Waldbesitzer haftet nicht für umgestürzten Baum

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein Waldeigentümer nicht für Schäden haftet, die ein umstürzender Baum beim Nachbarn anrichtet (Symbolbild).
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein Waldeigentümer nicht für Schäden haftet, die ein umstürzender Baum beim Nachbarn anrichtet (Symbolbild).(c) APA/AFP/ROBYN BECK
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Ein Nachbar muss selbst für Schäden an Zaun und Gartenhaus  aufkommen, die der Umsturz einer alten Trauereiche auslöste.

Wien. Das Kuh-Urteil, mit dem ein Tiroler Bauer in erster Instanz zu Schadenersatz für den Tod einer deutschen Urlauberin verurteilt wurde, hat Vertreter der Landwirtschaft schockiert und die Politik bis zum Kanzler auf den Plan gerufen. Für Forstwirte kommt hingegen Entwarnung aus der Justiz, und zwar vom Höchstgericht: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein Waldeigentümer nicht für Schäden haftet, die ein umstürzender Baum beim Nachbarn anrichtet.

Eine 20 Meter hohe Traubeneiche, die als Teil eines Schutzwaldes vor Bodenerosion hatte schützen sollen, wurde selbst zur Bedrohung. Ihr Wipfelbereich war vermorscht und tot, die Wurzel verfault. Das Umfallen war nur eine Frage der Zeit. Schließlich blies ein Sturm die Eiche um, der Zaun und das Gartenhaus des Nachbarn wurden beschädigt.

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