Waffenrecht. Jäger können sich vor Beginn des nächsten Jagdjahres zwar auf eine Liberalisierung einstellen. Sie ist aber nur beschränkt wirksam.
Graz. Die jüngste Waffengesetznovelle bezieht sich in zwei Bereichen auf die Jagd: Jäger sollen mit gültiger Jagdkarte Schalldämpfer sowie mit gültiger Jagdkarte und Waffenbesitzkarte Schusswaffen der Kategorie B verwenden dürfen. Problematisch für Jäger ist, dass die Änderung des Waffengesetzes durch den Bundesgesetzgeber zu Jahresbeginn dafür noch nicht ausreicht.
Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, dürfen Jäger nunmehr Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalls (Schalldämpfer) bei der Jagd verwenden. Bisher wurden Schalldämpfer auch für Jäger als verbotene Waffen klassifiziert, für die allenfalls eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden konnte. Berufsjäger kamen seit einer Novelle im Jahr 2017 einfacher zu Schalldämpfern – deren Arbeitgeber konnte um eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung ansuchen.