Mehr Nachbarrechte gegen Bausünden

Clemens Fabry
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Aufschiebende Wirkung: Der Verwaltungsgerichtshof nimmt es dem Einzelnen ab, in Wien vom Goodwill der Behörden abhängig zu sein, sollte ein Bauvorhaben illegal errichtet worden sein.

Wien. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuh, ein Recht durchzusetzen noch ein drittes. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sorgt jetzt dafür, dass Bewohner von Wien besser gegen drohende Bausünden vorgehen können: nämlich so, dass nicht schon vor einem gerichtlichen Verbot vollendete Tatsachen geschaffen werden, die kaum noch beseitigt werden können.

Zu hoher Dachausbau?

Bei einem Bauprojekt in Wien-Landstraße sollten ein Dachgeschoß aus- und ein Lift zugebaut werden. Das Vorhaben war nach mehreren Planänderungen bewilligt und auch vom Landesverwaltungsgericht gutgeheißen worden. Nachbarn, die bereits über den Dächern Wiens wohnten, sahen sich jedoch in ihrem Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über die Bauhöhe verletzt und riefen den VwGH an.

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