Massenabfertigung bei Bewährungshilfe

Straftäter. Eigentlich darf ein Bewährungshelfer nur 35 Personen betreuen. Doch bereits jetzt sind es im Schnitt 45. Und die Zahl dürfte sich heuer noch erhöhen.

Wien. Ein Bewährungshelfer darf maximal 35 Leute betreuen. So sage es das Gesetz, aber bereits jetzt kümmere sich ein Bewährungshelfer im Schnitt um 45 Personen, erklärt Andreas Zembaty, Sprecher des Vereins Neustart. Und die Situation wird sich in Zeiten des angespannten Budgets noch verschärfen. „Wir müssen weiter auf Qualitätsebene einsparen“, klagt Zembaty im Gespräch mit der „Presse“.

Der Verein Neustart kümmert sich in Österreich um Täter und um Opfer von Straftaten. Insgesamt 43.600 „Kunden“ zählt der Verein, davon sind 8000 Opfer und weitere 2000 Leute, die eine Prozessbegleitung benötigen. Der Rest sind Menschen, die selbst mit dem Gesetz in den Konflikt gekommen sind. Darunter fallen Häftlinge, die bedingt aus dem Gefängnis entlassen wurden und im Gegenzug Kontakt mit einem Betreuungshelfer halten müssen. Die Betreuungsintensität ist dabei unterschiedlich: In schwierigen Fällen sind drei bis vier Kontakte pro Monat die Regel, in leichteren reicht auch eine Begegnung. Aber auch Leute, über die eine diversionelle Maßnahme verhängt wurde (sie ersparen sich den Strafprozess, wenn sie zum Beispiel gemeinnützige Arbeit leisten), werden von Neustart betreut. So läuft etwa ein Projekt, bei dem Reinigungsarbeiten in einem Seniorenheim erbracht werden müssen.

Mehr Gruppenbetreuung

Auf dem Papier erhält Neustart vom Staat heuer sogar um zwei Prozent mehr Budget als im Vorjahr. Doch allein die Fixkosten würden um 4,4 Prozent steigen, sagt Zembaty. Wo wird nun gespart? Es werde weniger Einzelbetreuung möglich sein, erklärt der Neustart-Sprecher. Stattdessen werde es verstärkt Gespräche in Gruppen geben. Wenn sich bei Leuten aber zeige, dass diese unbedingt eine Einzelbetreuung brauchen, so werde es diese auch weiterhin geben, berichtet Zembaty.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2011)

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