Kinder durften wetten: Lizenzentzug bestätigt

Kinder durften wetten Lizenzentzug
Kinder durften wetten Lizenzentzug(c) Dapd (Martin Oeser)
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Der OGH entschied, dass Lotterien Vertrag mit Trafikantin rasch kündigen konnten.

Wien/Aich. Wer den Jugendschutz nicht ernst nimmt, kann seinen Vertrag mit Glücksspielbetreibern rasch verlieren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Eine Trafikantin blitzte bei den Höchstrichtern ab: Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass die Österreichischen Lotterien bzw. die Sportwetten GmbH „aus wichtigem Grund“ den Vertrag mit ihr innerhalb einer Woche kündigten. Die Frau hatte Kindern die Möglichkeit geboten, Lotto oder Tipp3 zu spielen.

Die Kündigung des Vertrags sei zu Recht erfolgt, entschied der OGH (1 Ob 40/12g). Der Trafikantin habe bewusst sein müssen, dass den Glücksspielunternehmen Jugendschutz wichtig ist. Schließlich sei das bei Schulungen immer wieder erwähnt worden. Zudem fehle der Trafikantin jegliches Schuldbewusstsein, zumal sie seit Jahren den Jugendschutz missachtete. Der Fall war ins Rollen gekommen, weil sich Eltern beschwert hatten, dass die Trafikantin ihren zehn- bis elfjährigen Kindern Glücksspielprodukte verkauft hatte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2012)

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