Abtreibung: Ärztin haftet für Medikamentenkosten

c) Marin Goleminov
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Die Wiener Gebietskrankenkasse klagte eine Ärztin auf Schadenersatz. Sie hatte nach medizinisch nicht indizierten Abtreibungen Medikamente verschrieben.

Wien. Der Fall einer Wiener Ärztin, die jahrelang damit geworben hat, für nur 300 Euro Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, hat nun auch den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt. Über die fragwürdigen Praktiken in ihrer Ordination ist in den Medien schon vielfach berichtet worden. Über gehäufte Komplikationen wurde geschrieben, und über zahlreiche Rettungseinsätze, die unmittelbar nach den Abtreibungen notwendig waren. Strafrechtliche Erhebungen gegen die Medizinerin hat die Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.

Der Rechtsstreit zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und der Ärztin – sie ist nun in Pension – hat jedoch erst kürzlich sein Ende gefunden. Die WGKK hat die Medizinerin geklagt, weil sie im Zuge der Schwangerschaftsabbrüche Rezepte für Medikamente ausgestellt hat, obwohl die Abtreibungen nicht medizinisch indiziert waren. „Die Ärztin war keine Kassenvertragsärztin, sondern Wahlärztin. Sie verfügte aber über das sogenannte Rezepturrecht. Damit war sie berechtigt, auf Kosten der Krankenkasse Medikamente zu verschreiben, sofern diese für die Krankenbehandlung notwendig waren“, sagt Rechtsanwalt Erland Pirker (Kanzlei Preslmayr). Er vertrat die WGKK bei dem Rechtsstreit.

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