Ein Steuerpaket mit Tücken im Detail

Finanzminister Hartwig Löger will Unternehmen mit aggressiver Steuerplanung das Leben schwer machen.
Finanzminister Hartwig Löger will Unternehmen mit aggressiver Steuerplanung das Leben schwer machen.(c) APA/HANS PUNZ
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Hartwig Löger will mit einem Gesetzespaket das österreichische Steuerrecht vereinfachen und den Steuerzahlern mehr Rechtssicherheit geben. Ob die Novelle hält, was der Finanzminister verspricht? Experten geben Antwort.

Wien. Vergangene Woche hat Finanzminister Hartwig Löger das Gesetzespaket „Jahressteuergesetzgebung 2018“ in Begutachtung geschickt. Damit werde, so jubelt Löger, das Steuerrecht vereinfacht, für Unternehmen mehr Rechtssicherheit geschaffen und der Steuervermeidung der Kampf angesagt.

Dass Politiker ihre Aktionen als Meilensteine verkaufen, ist nichts Neues. Experten beurteilen den Gesetzesentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (kurz Anti-Beps-RL) umgesetzt wird, differenzierter.

► Vorerst keine Zinsschranke

Das Nichtgeschriebene sei das Positivste an dem Entwurf, sagt KPMG-Partner Hans Zöchling. „Er sieht nämlich keine Zinsschranke vor.“ Zur Erklärung: Die Anti-Beps-RL hat vor allem die Verschiebung von versteuerbaren Gewinnen innerhalb von internationalen Konzernen im Visier. Sie sieht deshalb eine sogenannte Zinsschranke vor. Das heißt: Kosten für Fremdkapital sind nur in engen Grenzen abzugsfähig. In Deutschland und in Großbritannien ist die Zinsschranke bereits Gesetz. Zöchling ist jedoch froh, dass „dieser Kelch an österreichischen Unternehmen vorerst vorübergehen wird. Hierzulande wären Unternehmen wie OMV, Wienerberger oder Egger betroffen. Also solche, die bereit sind, im Ausland zu investieren, aber überhaupt keine aggressive Steuerplanung betreiben.“ Sie wollten lediglich Zinsen, die sie für Fremdkapital an die Bank zahlen, einmal absetzen können. Mit einer Zinsschranke für Headquarter-Unternehmen wäre das nicht mehr möglich, sagt der Experte. Nun haben solche Konzerne Zeit gewonnen, um ihre Finanzierungen neu zu strukturieren. Ab 1. Jänner 2024 ist die Zinsschranke aber für jeden EU-Staat verpflichtend.

► Strengere Zurechnungsregeln

Die Anti-Beps-Richtlinie macht auch Vorgaben zur Hinzurechnungsbesteuerung, also dazu, wie Einkünfte einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Mutter zu besteuern sind. Der Finanzminister hat sich bei der nationalen Umsetzung für eine strengere Lösung entschieden, als es die Richtlinie verlangt, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Johannes Prinz (CHSH Rechtsanwälte). „Sie wird dem Fiskus mehr Steuereinnahmen bringen. Als Holdingstandort könnte die geplante Regelung aber für Österreich einen Wettbewerbsnachteil bringen, etwa im Vergleich zu Luxemburg oder den Niederlanden.“

Bisher mussten nämlich passive Einkünfte (etwa Lizenzen, Veräußerungsgewinne, Dividenden) ausländischer Tochtergesellschaften nur in deren Sitzland versteuert werden. Wenn der Steuersatz dort niedriger war als in Österreich, war das freilich ein Vorteil. Denn den höheren österreichischen Steuersatz hatte die Mutter erst dann zu berappen, wenn ihr diese passiven Gewinne der Tochter tatsächlich ausgeschüttet wurden. Genau das soll sich nun ändern: „Die Gewinne der ausländischen Gesellschaften sind nun schon, wenn sie anfallen, nach österreichischem Steuerrecht zu versteuern“, sagt Prinz.

Steuerberaterin Iris Burgstaller (Steuerberatungskanzlei TPA) irritiert in diesem Zusammenhang noch etwas ganz anderes: „In dem Entwurf ist die Tendenz erkennbar, dass es immer stärker zu einer Verschiebung der Beweislast von der Behörde zum Steuerpflichtigen kommt. Das erhöht die Compliance-Kosten auch für kleine und mittlere Unternehmen, die in aller Regel über gar keine ,schädlichen‘ Steuermodelle verfügen.“ Sie nennt ein Beispiel: „Für steuerlich vorteilhafte Strukturen wird der Steuerpflichtige zukünftig häufig mit Nachweispflichten konfrontiert. Er muss darlegen, dass er sich für die Struktur entschieden hat, weil wesentliche wirtschaftliche Gründe dafür sprechen, und nicht, um einen Steuervorteil zu erlangen.“ In der Praxis sei so ein Freibeweis jedoch kaum zu erbringen, weiß die Steuerberaterin. Denn eine Definition für „wesentliche wirtschaftliche Gründe“ und andere unbestimmte Begriffe findet sich im Entwurf nicht.

► Verbindliche Rechtsauskünfte

Positiv finden Experten an Lögers Gesetzespaket, dass Unternehmen vom Finanzamt künftig in mehr Belangen als bisher verbindliche Rechtsauskünfte (Advance Ruling) verlangen können. Das bedeutet mehr Planungs- und Rechtssicherheit. „Bisher erhielten sie lediglich vorweg Auskünfte, wenn sie Fragen zu Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreisen hatten. Nun ist es auch möglich, im Bereich des internationalen Steuerrechts, der Umsatzsteuer und der missbräuchlichen Gestaltung vom Finanzamt verbindlich informiert zu werden“, sagt Prinz.

► Begleitende Betriebsprüfungen

Alternativ zu nachträglichen Betriebsprüfungen sollen sich nun Unternehmen für eine begleitende Kontrolle (Horizontal Monitoring) entscheiden können. Eine Neuerung, die grundsätzlich von den Steuerexperten äußerst positiv aufgenommen wird. Dass Horizontal Monitoring für einen Großteil der heimischen Unternehmen nach dem Entwurf keine Option sein wird, dämpft jedoch die Begeisterung. TPA-Partnerin Burgstaller: „Für mich ist unverständlich, weshalb dieses neue Verfahren auf Unternehmen mit Umsätzen über 40 Millionen Euro beschränkt bleiben soll. Damit wird ein großer Teil des österreichischen Mittelstands davon ausgeschlossen.“

Auf eine weitere Erschwernis weist Zöchling hin. „Unternehmen, die sich für die begleitende Kontrolle entscheiden, müssen ein ausreichendes Steuerkontrollsystem aufweisen können. Ob das vorhanden ist, muss ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer bestätigen. Das kann ein wirkliches Selektionskriterium werden.“ Denn welche Anforderungen dieses Kontrollsystem erfüllen muss, steht nicht im Entwurf, sondern wird erst in einer Verordnung festgelegt, die das Finanzministerium erlassen wird. „Die Voraussetzungen sollten sich tunlichst in einem vernünftigen Rahmen halten. Sonst wird für viele Unternehmen eine begleitende Kontrolle unzumutbar.“

Ob die geplante Innovation in der Praxis ein Erfolg wird, hängt auch von anderen Faktoren ab: Es ist kein Geheimnis, dass viele Mitarbeiter im Ministerium von dem neuen Verfahren alles andere als begeistert sind, bringt es doch eine Fülle neuer Aufgaben für sie mit sich. Dafür gebe es einfach nicht genug Ressourcen, so der Tenor im Haus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2018)

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