Straßenbahnfahrerin war oft krank: Kein Kündigungsgrund

Eine Wiener Straßenbahnerin konnte oft nicht zum Dienst erscheinen
Eine Wiener Straßenbahnerin konnte oft nicht zum Dienst erscheinenFeature: "Die Presse"/Clemens Fabry
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Eine häufig fehlende Straßenbahnfahrerin hat nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs doch noch Chancen, ihren Job zu behalten. Denn auch wenn die Frau bisher oft krank gewesen sei, könne sie noch arbeitsfähig sein.

Wien. Seit Längerem schon war eine Wiener Straßenbahnfahrerin durch häufige Krankenstände aufgefallen. Nun war die Frau zwar durch die für sie geltende Wiener Vertragsbedienstetenordnung besser geschützt als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die leichter gekündigt werden können. Aber das Vertragsbedienstetengesetz erlaubt eine Kündigung, wenn eine Person gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, den Job zu verrichten. Doch während die ersten beiden Instanzen die Kündigung der Frau für korrekt hielten, erklärte nun der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die Krankenstände der Frau allein noch kein Grund für eine Kündigung seien.

Schon im Jahr 2008 hatte man die Frau darauf hingewiesen, dass eine hohe Zahl an Krankenständen das Ende des Dienstverhältnisses bedeuten könnte. Trotzdem meldete sich die Frau weiterhin oft krank. Im Jahr 2016 etwa blieb die Straßenbahnerin an 97 Tagen aus unterschiedlichsten Gründen (Blasenentzündung, Grippe, Darmgrippe, Ohrenschmerzen, Gehörsturz, Schmerzen in der Wirbelsäule, Bandscheibenvorfall, Panikattacken und Herzrasen) der Arbeit fern.

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