Das Arbeiten außerhalb der Betriebsräumlichkeiten ist zwar inzwischen weit verbreitet, rechtlich gibt es aber noch viele Unklarheiten. Und das kann es mitunter riskant machen.
Wien. Wenn man im Homeoffice auf dem Weg zwischen WC und Schreibtisch stürzt, ist das kein Arbeitsunfall, hat das Sozialgericht München kürzlich entschieden. Das hat Aufsehen erregt, auch in Österreich. So mancher fragt sich jetzt, ob heimische Gerichte genauso urteilen würden.
Fälle, in denen es darauf ankommt, sind zum Glück selten: Liegt kein Arbeitsunfall vor, ist man, wenn man sich verletzt, durch die Krankenversicherung geschützt. Wichtig ist die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch, wenn es um die Zahlung einer Unfallrente geht. Das kommt nicht allzu oft vor, schon gar nicht bei einem bloßen Sturz in der Wohnung. Aber was, wenn es doch passiert?