Verboten, konfisziert, verbrannt: Österreichs Literatur vor 1848

Auch Grillparzer befand sich auf der Indexliste.
Auch Grillparzer befand sich auf der Indexliste.(c) imago stock&people
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Untersagt wurden Schriften gegen die monarchistische Regierungsform, gegen die Religion und gegen die sittliche Ordnung. Von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts landeten an die 60.000 Titel in den Zensurlisten.

Selbst Goethe, Hölderlin und Grillparzer befinden sich auf der Liste jener Autoren, die sich mit einigen ihrer Werke im Index der verbotenen Bücher befinden – angefertigt von der Zensurbehörde der Habsburgermonarchie. „Der junge Grillparzer hat mit einem Gedicht– eigentlich eine Kleinigkeit – einen Skandal ausgelöst“, sagt der Literaturwissenschaftler Norbert Bachleitner, „weil er Kritik an dem Papst übte.“ Und das war der Grund für den Zensor, ein „damnatur“ auszusprechen.

Norbert Bachleitner, Professor am Institut für Europäische und Vergleichende Literaturwissenschaft der Uni Wien, hat im Rahmen eines Projekts des Wissenschaftsfonds FWF die Zensurprotokolle der österreichischen Behörden von 1751 bis 1848 durchforstet. Rund 60.000 Titel wurden in diesen hundert Jahren von den Zensoren in ihren Katalogen und Jahresberichten verzeichnet und nicht zum Verkauf zugelassen. All diese Titel können jetzt in der vom FWF initiierten Datenbank „Verpönt, verdrängt – vergessen“ (http://univie.ac.at/zensur) abgerufen werden.

Beginn unter Maria Theresia

Das Jahr 1751 wurde als Ausgangspunkt genommen, weil damals im Zuge von Maria Theresias Reformen das Überwachungsnetzwerk begründet wurde. Bis zu diesem Jahr erfolgte die Zensur anlassbezogen, ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde die Überwachung aber institutionalisiert. „Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848“ hat Bachleitner nun auch als Buch herausgegeben.

Die Anfänge der umfassenden Zensur werden mit dem Beginn des Buchdrucks angesetzt. Die ersten großen Bücherverbote erfolgen mit den Auseinandersetzungen nach den Thesenanschlägen Martin Luthers. Seine Schriften wurden auf öffentlichen Plätzen verbrannt. Luther selbst inszenierte ebenfalls eine Verbrennung der Bücher seiner Gegner in Wittenberg. Nach einem Bericht sollen in Graz im Jahr 1600 gleich 10.000 lutherische Bücher verbrannt worden sein. Weil „das Feuer als adäquates Mittel zur Tilgung des Bösen“ gesehen wurde, wie Bachleitner schreibt.

Bei besonders grausamen Auswüchsen wurde auch der Autor, so man seiner habhaft wurde, mitverbrannt. 1761 hat man in Pressburg (Bratislava) den mährischen Protestanten Mikuláš Drabík auf den Holzstoß gestellt. „Er hat immer wieder verschwörerische Ideen und antihabsburgische Endzeitvisionen geäußert“, sagt Bachleitner. Zuerst wurde seine rechte Hand – jene, mit der er seine Bücher geschrieben hatte – abgehackt, dann wurde er geköpft und mit seinen Schriften verbrannt.

Nach einer Lockerung unter Joseph II. wurde die Zensur unter dem Eindruck der Französischen Revolution ab der Regentschaft von Franz II. (I.) drastisch verschärft. 1795 wurde die Generalzensurverordnung erlassen, 1801 die Zensur der Polizei unterstellt, 1803 erfolgte eine neuerliche Verschärfung.„Kein Lichtstrahl, woher er komme, woher er wolle, soll in Hinkunft unbeachtet und unerkannt in der Monarchie bleiben.“ Diese Einleitungsformel aus der Zensurvorschrift 1810 wird heute noch als die weitestgehende Bestimmung zitiert. „Damals wurde diese Verordnung gar nicht streng empfunden, hatte man doch unter Napoleon weitaus härtere Vorschriften erlebt“, sagt Bachleitner. Wirklich restriktiv wurde die Zensur im Vormärz. 1845 überstieg die Anzahl der verbotenen Bücher die Marke von 1300 Titeln, 1847 waren es 1453 verbotene Druckschriften.

Verbotsgründe waren Angriffe auf Religion und Geistlichkeit, die Monarchie, die Verletzung der Sittlichkeit, Schriften im Sinne der Freimaurerei und anderer als Geheimbünde klassifizierte Gruppen sowie Trivialliteratur, insbesondere Ritter- und Räuberromane.

Schutz vor möglichem Suizid

So war beispielsweise der Vertrieb von Goethes „Die Leiden des jungen Werthers“ untersagt, weil man ein Ansteigen der Selbstmorde nach dem „Vorbild“ Werthers (wie sich dies in anderen deutschen Ländern auch ereignete) befürchtete. Hölderlins „Hyperion“ war wiederum verboten, weil darin der Freiheitskampf der Griechen gegen die Osmanen verherrlicht wurde.

Die Pressefreiheit war eine der Hauptforderungen der Revolution 1848. Schon einen Tag nach dem Ausbruch wurde die Zensur aufgehoben. Nun erschien eine Flut von Schriften, Nestroys Bühnenstück „Freiheit in Krähwinkel“ wurde im Sommer 1848 täglich aufgeführt. Im Oktober war es mit der neuen Freiheit vorbei, aber die neue Zensur ab 1849 „stand in keinem Vergleich mit den Verhältnissen vor 1848“ (Bachleitner).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2017)

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