Verbietet EU Patente auf embryonale Stammzellen?

Verbietet Patente embryonale Stammzellen
Verbietet Patente embryonale Stammzellen(c) AP
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Forscher befürchten Restriktionen für ihr Gebiet von einer anstehenden Grundsatzentscheidung des EU-Gerichtshofs. Hintergrund ist der alte Streit darüber, ob Leben patentierbar ist.

Könnte eine Patentrechtsentscheidung des EU-Gerichtshofs die Forschung an embryonalen Stammzellen (ES) in Europa einbremsen, gar zum Erliegen bringen? ES-Forscher um Austin Smith (Cambridge) hegen „tiefe Sorge“: Es wäre ein „herber Schlag gegen die jahrelangen Bemühungen, biomedizinische Anwendungen auf Grundlage embryonaler Stammzellen zu entwickeln“, formulieren die Wissenschaftler in einem Brief an Nature (472, S.418).

Hintergrund ist der alte Streit darüber, ob Leben patentierbar ist, im konkreten Fall: ob Verfahren patentierbar sind, die mit ES zu tun haben. ES sind undifferenzierte Zellen, aus denen alle Zelltypen (und damit Transplantate) gezogen werden können, so die Hoffnung; zur Gewinnung von ES müssen allerdings Embryos zerstört werden. Dessen ungeachtet erhielt Neurobiologe Oliver Brüstle (Bonn) 1999 in Deutschland ein Patent auf eine Methode, mit der aus ES Nervenzellen gezogen werden, die vielleicht irgendwann zur Therapie von Hirnkrankheiten wie Parkinson eingesetzt werden können. 2004 zog Greenpeace dagegen vor das Patentgericht, das NGO sah die „öffentliche Ordnung“ verletzt (das ist eine Generalklausel im Patentrecht, die Patentierungen ausschließt). Das Gericht annullierte das Patent, Brüstle ging in die nächste Instanz, zum Bundesgerichtshof. Der setzte das Verfahren aus und wandte sich mit der Bitte um Klärung an den EU-Gerichtshof.

Ethik: Embryo als banales Material

Dort gehen Anträge zunächst an den Generalanwalt, er formuliert seine Rechtsansicht, später urteilt das Gericht, meist folgt es dem Generalanwalt. Und der, Yves Bot, kam im März zur Einschätzung, dass ES nicht patentiert werden dürfen. Denn nach der europäischen „Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen“ ist der „menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung“ nicht patentierbar. Und auch ES sind nach Bots Rechtsmeinung menschliche Körper: Zwar sind ES einzelne Zellen, aus denen sich keine Menschen entwickeln können; aber bei ihrer Gewinnung wird eben ein potenzieller menschlicher Körper zerstört: „Eine Erfindung, die embryonale Stammzellen verwendet, industriell anzuwenden, hieße, menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial zu benutzen, was gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung verstoßen würde“, schloss Bot: „Embryonale Stammzellen müssen daher von der Patentierung ausgeschlossen werden.“

„Das ist das schlimmstmögliche Ergebnis“, kommentierte Brüstle (Nature 471, S.280). Auch andere Forscher fürchten Folgen weit über das Patentrecht hinaus, bis hin zu EU-weiten Restriktionen der Forschung an ES. Bisher gibt es kein einheitliches Recht – in Großbritannien etwa dürfen ES gewonnen werden, in Deutschland nicht, dort darf nur mit importierten Zellen gearbeitet werden –, eine Entscheidung im Patentrecht könnte es nach sich ziehen. Deshalb der Brief, in dem die Gruppe um Smith argumentiert, ES seien „keine Embryos, sondern Zelllinien“, die irgendwann einmal aus überzähligen Embryos der in vitro Fertilisation gewonnen wurden. Solche Embryos werden sonst entsorgt, in den Müll.

Ökonomie: Abwandern der Industrie

Aber was haben Grundlagenforscher mit dem Patentrecht zu tun? Sie brauchen die Unterstützung der Industrie, und die Industrie braucht Patentschutz, sonst wandert sie ab: „Wenn das Patentverbot käme, könnten europäische Entdeckungen andernorts in Anwendungen umgesetzt werden, zum potenziellen Schaden der Bürger Europas.“

Das klingt alles eher matt, die Forscher scheinen den Kampf schon aufgegeben zu haben, vielleicht haben sich deshalb nur 13 Briefunterzeichner gefunden, vielleicht erschien der Brief deshalb in Nature auf der Leserbriefseite, nicht im wissenschaftlichen Teil. Die Entscheidung des EU-Gerichtshofs fällt in einigen Wochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2011)

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