EuGH verbietet Patent auf embryonale Stammzellen

** ARCHIV ** Auf einem von Advanced Cell Technology zur Verfuegung gestellten Foto wird zur Stammzell
** ARCHIV ** Auf einem von Advanced Cell Technology zur Verfuegung gestellten Foto wird zur Stammzell(c) ASSOCIATED PRESS (Advanced Cell Technology)
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Die Zerstörung von Embryonen verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde, lautet das Urteil. Damit werden der Forschung Beschränkungen auferlegt.

Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter am Dienstag in Luxemburg. Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos - zum Beispiel bei Missbildungen - Gegenstand eines Patents sein könnte.  Unter bestimmten Auflagen ist der Import embryonaler Stammzellen möglich.

"Begriff des Embryos ist weit auszulegen"

Die Stammzellenforschung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits können die Zellen sich in jede Art von Gewebe verwandeln. Forscher hoffen dadurch auf die Heilung von bisher hoffnungslosen Fällen. Andererseits müssen für die Gewinnung menschliche Embryos zerstört werden. Dies geschieht aber in einem sehr frühen Stadium, wo sich erst ein paar Zellen gebildet haben (siehe Bild). Nach Ansicht des Gerichts verstößt das aber gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. "Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen", schreiben die höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.

Körperzellen umwandeln

Inzwischen haben Forscher aber Verfahren entwickelt, bei denen sie Körperzellen zurückprogrammieren. Diese sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) besitzen nach derzeitigem Kenntnisstand die wichtigsten Eigenschaften embryonaler Stammzellen, lassen sich aber aus normalen Körperzellen gewinnen. Die Forscher stellen somit eine Art embryonalen Zustand wieder her. Ob solche iPS-Zellen ein vollwertiger Ersatz sein können, muss sich noch zeigen.

Patent 1997 angemeldet

Hintergrund der Klage war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden zur Behandlung neurologischer Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose erprobt. Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation Greenpeace hatte das Bundespatentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken aufgehoben. Der Streit zog sich letztendlich bis vor den EuGH in Luxemburg.

(Ag.)

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