Wer wird sich erinnern?

Seit 20 Jahren widmet sich die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz der Analyse von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit NS-Gewaltverbrechen. Viel wäre noch zu tun, die Finanzierung freilich ist nach wie vor nicht gesichert.

In Deutschland endeten große Prozesse im Zusammenhang mit den Massenmorden an Jüdinnen und Juden – etwa die Frankfurter Auschwitz-Prozesse in den 1960er-Jahren oder 2009 bis 2011 der Prozess gegen John Demjanjuk wegen seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor – entweder teilweise mit hohen Freiheitsstrafen oder blieben zumindest im öffentlichen Gedächtnis präsent. Österreichische Prozesse wegen NS-Verbrechen sind hingegen vielfach in Vergessenheit geraten – nicht zuletzt, weil sie oftmals mit skandalösen Freisprüchen endeten, wenn die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen überhaupt hatten anklagereif gemacht werden können. Oder sie sind schon so lang her, dass sie aus dem öffentlichen Gedächtnis gänzlich entschwunden sind.

Wer weiß, dass am 31. Oktober 1945 der damals 46-jährige Johann Hölzl, von Beruf Schleifer, zum Tode verurteilt wurde, weil er – gemeinsam mit dem 25-jährigen Elektriker Johann Zemlicka – einem „Hinrichtungskommando“ in dem ungarischen Ort Köszeg/Güns, wo sich seit Anfang Dezember 1944 ein Lager für ungarisch-jüdische Zwangsarbeiter befunden hatte, angehört hatte?

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