"Trump-Order gilt nicht für Mo Farah"

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FILES-ATHLETICS-TENNIS-BRITAIN-HONOURS-FARAH-MURRAY(c) APA/AFP/ERIC FEFERBERG (ERIC FEFERBERG)
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Der in Somalia geborene britische Leichtathletik-Superstar Mo Farah ist nicht von dem von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreiseverbot für Personen aus sieben Ländern betroffen.

Der in Somalia geborene britische Leichtathletik-Superstar Mo Farah ist nicht von dem von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreiseverbot für Personen aus sieben Ländern betroffen. Die Order gelte nicht für ihn, betonte die Sprecherin des vierfachen Olympiasiegers am Sonntag.

"Mo ist erleichtert, dass er zu seiner Familie zurückkehren kann, wenn sein derzeitiges Trainingslager beendet ist", teilte sie mit. Der 33-jährige Langstreckenläufer bereitet sich zur Zeit in Äthiopien auf die Weltmeisterschaften Mitte August in London vor.

Farah hatte zunächst befürchtet, dass er nicht mehr in die USA zurückkehren könne, wo er seit sechs Jahren lebt und trainiert. Deshalb hatte er Trump auf Facebook scharf kritisiert. Das Präsidenten-Dekret verfügt einen Einreisestopp für muslimische Bürger aus sieben Ländern: Neben Somalia sind das Syrien, Jemen, Iran, Irak, Libyen und Sudan.

Das britische Außenministerium stellte inzwischen allerdings klar, dass die Bestimmung nur für Einzelpersonen gilt, die direkt aus den betreffenden Ländern in die Vereinigten Staaten einreisen. Dies trifft bei Farah nicht zu, der im Alter von acht Jahren aus Somalia nach Großbritannien gekommen war.

Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) teilte in einer ersten Stellungnahme mit: "Wir müssen uns der Folgen dieser neuen US-Immigrationspolitik ganz deutlich bewusst werden", hieß es in dem Statement, "und wir brauchen nun die Gewissheit, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Weltmeisterschaften 2021 in den USA hat." Nach London (2017) und Doha (2019) wird Eugene in vier Jahren Schauplatz der WM sein.

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