Kundendaten illegal gespeichert? A1 bei Datenschutzbehörde angezeigt

(c) Bloomberg (Lisi Niesner)
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Jahrelang soll A1 Kundendaten sowie deren Surfverhalten gespeichert haben. Das Unternehmen wurde von Anwalt Ewald Scheucher angezeigt. A1 "bedauert" die nicht fristgerechte Löschung der Daten.

Nur einen Tag nachdem sich der österreichische Mobilfunkprovider A1 Telekom Austria im Mobilfunktest des deutschen Magazins Chip gegen die Konkurrenz durchsetzen konnte, sieht sich das Unternehmen massiven Vorwürfen konfrontiert. A1 soll jahrelang illegal die Verbindungsdaten zigtausender Kunden gespeichert haben. Die A1 Telekom Austria ist bei der Datenschutzbehörde angezeigt worden. Die Speicherung verletze das Grundrecht der Kunden auf Datenschutz, meint Anwalt Ewald Scheucher. „Ohne Tätigwerden der Datenschutzbehörde besteht die Gefahr, dass sich die Zahl der Betroffenen, deren Grundrecht auf Datenschutz verletzt wird, stetig vergrößert“, heißt es in der Anzeige.

Demzufolge sollen zigtausende Kunden von A1 Mobil, A1 Festnetz, Bob und Red Bull Mobile betroffen sein. Vornehmlich sind Kunden betroffen, die sich beim Anbieter über langsame Datenverbindungen, -abbrüche und Fehler in Abrechnungen beschwert haben. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsakte angelegt und alle möglichen Daten gesammelt. Es betrifft Kundendaten aus den Jahren 2013, 2014, 2015 und jünger. Dabei wird der A1-Kunde zum gläsernen Menschen, wie der Kurier berichtet. Bei Durchsicht der 14.328 Akten offenbarte sich, dass der Senderstandort des Handykunden gespeichert wurde und jegliche Suchanfragen. So speicherte A1 auch das Suchverhalten seiner Kunden. Welche Seiten wurden angesurft und wie lange verweilte er auf diesen.

"Daten gesichert und aus der Datenbank gelöscht"

Scheucher wirft nun der Telekom vor, Kundendaten teilweise seit dem Jahr 2013 aufgehoben zu haben, wenn sich diese Kunden z.B. über Abrechnungsfehler bei Gesprächs- oder Internetverbindungen beschwert hatten. Er halte das für illegal, sagte Scheucher dem "Kurier".

A1 erklärte dazu, dass grundsätzlich in allen operativen Systemen die Daten innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht werden. "Nur bei Einsprüchen werden die dafür relevanten Daten in eine geschützte Datenbank übertragen", erklärt A1 in einem weiteren Statement in Bezug auf die Anzeige. Die Daten wurden nun gesichert und der internen Revision weitergegeben und zudem umgehend aus den Datenbanken gelöscht. Es habe immer nur "ein kleiner Mitarbeiterkreis" Zugriff auf diese lange gespeicherten Daten gehabt.

Für Scheucher ist das Argument nur teilweise gültig. Dem Anwalt zufolge sei es durchaus legitim formale Rechnungsanfechtungen zu speichern, jedoch aber Kundenanfragen oder -beschwerden fallen nicht unter diese gesetzliche Ausnahmeregelung: "Wir bedauern die nicht fristgerechte Löschung dieser Daten außerordentlich und haben nach derzeitigem Wissensstand nun alle notwendigen Schritte eingeleitet."

>>> Kurier.at

(Red.)

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