Apple Watch 4: Ärzte stehen EKG-Funktion positiv gegenüber

APA/AFP/NOAH BERGER
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Ärzte heben hervor, dass die EKG-Funktion in der neuen Apple Watch auch im Alltag Messungen vornehme. Sie betonen aber auch, dass der Arztbesuch dadurch nicht ersetzt werden könne.

Die Apple Watch 4 kommt mit zahlreichen neuen Funktionen, wovon eine für Diskussionen sorgte. Das EKG macht die Uhr zum Gesundheits-Gadget; inklusive einer Zertifizierung durch die amerikanische Food and Drug Administration. Eine Zulassung in anderen Staaten fehlt noch. Heimische Ärzte stehen den neuen Funktionen positiv gegenüber. Sie geben aber auch zu bedenken, dass derartige Uhren keinen Arzt ersetzen werden.

Auf der Unterseite der Uhr befindet sich ein optischer Pulsmesser und ein Sensor, die von einer Elektrode in der Krone der Apple Watch ergänzt wird. Durch das Auflegen eines Fingers kann die Uhr ein 1-Kanal-EKG aufzeichnen.

Bereits ältere Modelle der Apple-Uhr haben es immer wieder in die Schlagzeilen geschafft, da sie auch gesunden Menschen geholfen hat, einen Herzfehler zu erkennen. „Die Apple Watch 4 kann ein wertvolles Monitoring-Tool zur Etablierung wichtiger Informationen für Patienten und deren Ärzte darstellen“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie in einer Aussendung. Untersuchungen hätten gezeigt, dass eine 95%-ige Übereinstimmung mit der von der Smart Watch detektiertem Vorhofflimmern und klinisch dokumentiertem Vorhofflimmern besteht.

Apple Watch als medizinisches Gerät auch in Österreich?

Christian Hengstenberg, Leiter der klinischen Abteilung für Kardiologie der Medizinischen Universität Wien sieht in der Uhr auch einen finanziellen Vorteil für den Patienten. Da diese in der Lage ist, im Alltag die Werte des Patienten aufzuzeichnen, werde ein 7-Tage-EKG, das meist mit 300 Euro zu Buche schlägt, obsolet werde. Zwar kostet die Uhr knapp 400 Euro, kann aber langfristig und auch anderweitig genutzt werden.

Ob die Apple Watch aber als medizinisches Gerät zugelassen wird, muss noch geprüft werden. Dafür zuständig ist das Gesundheitsministerium. Voraussetzung dafür ist, dass das Produkt eine "medizinische Zweckbestimmung hat und die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit, inklusive klinischer Wirksamkeit, nachweislich eingehalten werden."

(bagre)

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