Freie Fahrt für Google Street View: So geht es weiter

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GERMANY GOOGLE STREET VIEW(c) EPA (Julian Stratenschulte)
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Googles Kameraautos dürfen in Österreich wieder fahren. Die Datenschutzkommission erklärt im Gespräch mit DiePresse.com wie es im Verfahren weiter geht.

Die österreichische Datenschutzkommission hat Google erlaubt, seine Kameraautos wieder in den Verkehr zu schicken. Ein Bescheid vom Frühjahr wurde aufgehoben. Er stoppte die Autos, weil bekannt wurde, dass bei den Kamerafahrten auch Daten aus privaten, offenen WLANs gespeichert wurden. Google hat die Daten gelöscht und einen Fragenkatalog der Kommission beantwortet. Die WLAN-Datensammlung habe mit Street View selbst nichts zu tun gehabt, erklärt Eva Souhrada-Kirchmayer, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission, im Gespräch mit DiePresse.com. Ob und in welcher Form der umstrittene Foto-Straßenatlas Street View mit Bildern aus Österreich online gehen wird, hänge allerdings von einem anderen Verfahren ab.

Bilder nicht anonymisiert in die USA


Das Registrierungsverfahren wurde nach dem Stopp nun ebenfalls wieder eröffnet. Google muss laut Souhrada-Kirchmayer nun diverse Angaben nachreichen und weitere Fragen in einer Frist von vier Wochen beantworten. Ein kritischer Punkt ist etwa der Umstand, dass die Bilder zunächst nicht anonymisiert in die USA übertragen werden. Erst dort werden automatisiert Gesichter und Autokennzeichen verwischt. Wie der Datenschutzrat vor einem Jahr feststellte (PDF), ist eine Anonymisierung vor Ort laut Google technisch nicht möglich. Souhrada-Kirchmayer erklärt, dass die Aufnahmen auch für Kartografie-Zwecke verwendet werden und deshalb in ihrer unbearbeiteten Form in die USA übermittelt werden müssen. So werden etwa Verkehrsschilder später auch unkenntlich gemacht, zunächst aber für Navigations-Dienste gescannt.

Offene Frage nach dem Widerspruch


Auch die Frage, ob wie in Deutschland vor dem Start Einspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder des eigenen Hauses eingelegt werden kann, ist noch nicht restlos geklärt. In Österreich sei dieses Widerspruchsrecht grundsätzlich gesetzlich verankert (§28 Datenschutzgesetz), erklärt Souhrada-Kirchmayer. Nun stelle sich nur noch die Frage, ob dieses Recht bereits vor der Veröffentlichung der Bilder gilt oder erst danach. Nach der Veröffentlichung bietet Google bereits von sich aus die Möglichkeit, einzelne Bilder zu beanstanden und löschen zu lassen.

Herold fotografiert sogar in Geschäften


In Österreich ist Google nicht das erste Unternehmen, das Aufnahmen von Straßenzügen macht. Der rumänische Dienst Norc bietet schon seit geraumer Zeit einen ganz ähnlichen Dienst mit Bildern aus Österreich an. Da Norc allerdings keine Niederlassung in Österreich hat, falle das Unternehmen unter rumänisches Datenschutzrecht, erklärt die Datenschutz-Expertin. Dementsprechend hat es auch kein Registrierungsverfahren wie bei Google Street View gegeben. In Zukunft rechnet Souhrada-Kirchmayer mit vielen weiteren Straßenfoto-Diensten. Sie hat bereits von einem schwedischen Unternehmen gehört, das Aufnahmen macht. Der Gelbe-Seiten-Verlag Herold fotografiere sogar in Geschäften, hat sich aber auch dort verpflichtet, Gesichter unkenntlich zu machen.

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