Es lasse sich nicht belegen, dass die Strafverfolgung durch Speicherung von Verkehrsdaten effizienter wird, folgert das Max-Planck-Institut. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung 2010 für rechtswidrig erklärt.
Dass der Staat wahllos speichert, wer wann mit wem telefoniert und gemailt hat, hat keine positive Auswirkungen auf die Strafverfolgung. Wie eine Studie des deutschen Max-Planck-Instituts herausgefunden hat, sind die Argumente für die heiß umstrittene Vorratsdatenspeicherung nicht haltbar. In ihrem Fazit kommen die Forscher zum Schluss, dass von den Befürwortern Einzelfälle, die als Beweis für die Vorzüge der Speicherung herangezogen werden, als "typisch" ausgewiesen werden. Diese ließen sich aber empirisch nicht belegen, heißt es in der 2010 in Auftrag gegebenen Studie. Auch gebe es "keine belastbaren Hinweise", dass die Schutzmöglichkeiten der Strafverfolgung ohne Vorratsdatenspeicherung geringer wären.
Justizministerin sieht sich bestätigt
Die Studie war nach Angaben der Zeit von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Auftrag gegeben. Sie wollte geprüft haben, ob sich durch die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland die Möglichkeiten der Polizei reduziert haben. Das Ministerium sieht durch die Studie seine Einstellung bestätigt und weiterhin keinerleit Notwendigkeit für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 2010 für rechtswidrig erklärt.
Keine Hilfe gegen islamischen Terror
Auch der Chaos Computer Club, traditioniell gegen Überwachungsmaßnahmen eingestellt, hat sich positiv über die Studie geäußert. Das gesamte Papier wird auf der Website des CCC auch verlinkt. "Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten", kommentiert der CCC die Studie.
Nur "Momentaufnahme"
Die Autoren weisen aber darauf hin, dass es sich bei der Untersuchung lediglich um eine "Momentaufnahme" handle. Problematisch sei, dass es noch zu wenige systematische empirische Untersuchungen gebe. Ausgewertet wurden Aufklärungsquoten von Verbrechen aus den Jahren 1987 bis 2010, sowie Daten von Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung genutzt wurde. Fest dürfte aber stehen, dass die Auswertung von Verkehrsdaten alleine keine Verbrechen aufklärt. Erst in Kombination mit anderen Ermittlungsmaßnahmen könnt die Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen.
(db)