Jugendvertrauensräte bleiben doch erhalten

PK 'REFORMPLAN AUVA': HARTINGER-KLEIN / WOeGINGER
PK 'REFORMPLAN AUVA': HARTINGER-KLEIN / WOeGINGERAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Das türkis-blaue Regierungsprogramm sah eine Abschaffung der Arbeitnehmervertretung für Unter-18-Jährige vor. Die Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre kommt dennoch.

Die türkis-blaue Koalition verzichtet auf die in ihrem Regierungsprogramm vorgesehene Abschaffung der Jugendvertrauensräte. Man habe sich "nun mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen können", berichtete ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Auch Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) "freute" sich, dass die Anlaufstelle für Jugendliche in Betrieben erhalten bleibt.

Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm wird im Kapitel "Politik für unsere Jugend" die Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre angekündigt - und dies "ersetzt den Jugendvertrauensrat". Dass die Arbeitnehmervertretung für Unter-18-Jährige abgeschafft werden sollte, rief umgehend scharfe Kritik nicht nur der Gewerkschaft, sondern u.a. auch des Vorarlberger ÖVP-Landeshauptmannes Markus Wallner hervor.

Bei der Absenkung des Wahlalters bleibt es, erklärte Wöginger. Aber der Jugendvertrauensrat bleibe dennoch bestehen. Dieser sei "eine wichtige Schnittstelle zwischen den im Betrieb beschäftigten Lehrlingen und der Betriebsleitung" und habe in Österreich seit Anfang der 70er Jahre Tradition, merkte der ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Bundesobmann an.

Ein Jugendvertrauensrat muss jeder Betrieb einrichten, der mehr als fünf Jugendliche unter 18 beschäftigt. Er nimmt an Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil und bringt Vorschläge zur Aus- und Weiterbildung ein.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.