Löger schickt Reform der Finanzverwaltung in Begutachtung

MINISTERRAT: LOeGER (OeVP)
MINISTERRAT: LOeGER (OeVP)APA/ROBERT JAEGER
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2020 könnte die Neuerung in Kraft treten. Unter anderem sollen Anträge rascher erledigt werden.

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) schickt diese Woche das schon länger geplante Gesetz zur Reform der Finanz- und Zollverwaltung in Begutachtung. Die Novelle soll raschere Erledigungen von Anträgen, ein besseres Service für die Steuerzahler, Entlastung der Mitarbeiter in der Finanzverwaltung und auch mehr Effizienz bringen. In Kraft treten soll das Gesetz mit Jänner 2020.

Ziel ist es, die Finanz- und die Zollverwaltung generell umzubauen und zu zentralisieren. Gleichartige Aufgaben und Kompetenzen sollen gebündelt, Doppelgleisigkeiten beseitigt und die fachliche Qualität erhöht werden.

Die derzeit 40 Finanzämter werden laut den Plänen zu einem "Finanzamt Österreich" zusammengelegt. Dieses soll künftig als Abgaben- und Dienstbehörde für Private und Klein- und Mittelständige Unternehmen zuständig sein. Es wird künftig quasi als Zentrale fungieren mit Filialen ("Dienststellen") in den Regionen. Damit soll die Arbeit auf die einzelnen Dienststellen besser verteilt und die Effizienz verbessert werden. Fix ist jedenfalls, dass die derzeit 79 Standorte vor Ort erhalten bleiben.

Neben dem "Finanzamt Österreich" wird ein Finanzamt für Großbetriebe als eigenes Amt eingerichtet. Die derzeit neun Zollämter werden zu einem Zollamt zusammengelegt. Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung soll zu einem Amt für Betrugsbekämpfung zusammengeführt werden. Parallel dazu ist ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge geplant. Aufgelöst wird die bei der letzten Reform 2003 eingeführte Führungsebene der Steuer- und Zollkoordination.

Durchalufzeiten bei Arbeitnehmerveranlagung verkürzen

Grund für die Reform ist unter anderem, dass seit der letzten Reform 15 Jahre vergangen sind und sich seitdem das Umfeld nachhaltig verändert hat, wie Löger bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten erörterte. So sei etwa die Zahl der Arbeitnehmer-Veranlagungsfälle von 3,1 Millionen im Jahr 2003 auf 5,1 Millionen Fälle im Jahr 2017 gestiegen. Auch würden sich die Bürger wie auch die Wirtschaft zu Recht eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Serviceleistung erwarten.

Als Ziel wird im Finanzressort unter anderem genannt, die Durchlaufzeiten bei der Arbeitnehmerveranlagung um zehn Prozent zu verkürzen. Darüber hinaus sollen die digitalen Services wie FinanzOnline oder die elektronische Zollanmeldung weiterentwickelt werden.

Das Gesetz geht nun bis spätestens Ende dieser Woche in Begutachtung, diese soll bis zum 17. Mai dauern. Den Beschluss der Regierungsvorlage erwartete Löger am 12. Juni, Ende Juni wird die Materie dann im Finanzausschuss beraten. Und Anfang Juli ist dann der Beschluss im Nationalrat zu erwarten.

(APA)

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