Rechnungslegung: Gefährlicher Abwärtsstrudel

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Internationale Bilanzierungsregeln lassen Verluste noch schlimmer aussehen.

Die weltweite Finanzkrise hat sich zuletzt weiter zugespitzt – und immer mehr Stimmen werden laut, die internationalen Bilanzierungsregeln wie IFRS oder US-GAAP eine nicht unwesentliche Rolle bei der Entwicklung zusprechen („Die Presse“ berichtete). Stein des Anstoßes ist in erster Linie das Fair-Value-Prinzip, das laut Kritikern im Krisenfall einen gefährlichen Abwärtsstrudel in Gang setzen kann.

„US-GAAP und IFRS haben die Krise zwar nicht verursacht, aber sicher verstärkt“, ist Martin Wagner, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei KPMG, überzeugt. Die Bilanzierung nach dem Marktwert oder „Fair Value“ habe dazu geführt, dass sich der Markt eins zu eins auf das Eigenkapital des Unternehmens niederschlägt.

Gemäß diesem Bilanzierungsprinzip müssen bestimmte Vermögenswerte wie Wertpapiere mit dem Preis, zu dem sie auch wieder verkauft werden können, in der Bilanz ausgewiesen werden. Das geht so lange gut, wie die Marktpreise steigen. Sinken die Kurse hingegen, müssen Verluste bilanziert werden – obwohl der betreffende Vermögenswert gar nicht verkauft werden soll.

Gefahr: Vertrauensverlust

„Auf Grund des Fair-Value-Prinzips sind Aktivposten aktuellen Entwicklungen ausgesetzt, ohne dass sich fundamental etwas geändert hat“, bringt es Aslan Milla, Partner bei PricewaterhouseCoopers Österreich, auf den Punkt. Die Folgen können mitunter fatal ausfallen. Ein massiver Einbruch des Eigenkapitals wird in der Regel schnell das Misstrauen von Rating-Agenturen oder der Hausbank erwecken. Und schlechte Nachrichten sind bekanntlich gerade zu Zeiten volatiler Märkte alles andere als Balsam auf die Seelen der Anleger. Bleibt das Vertrauen der Anleger aus, werden die Aktienkurse einbrechen, und die direkten Folgen für die Realwirtschaft lassen nicht lange auf sich warten.

„Das Marktwertprinzip baut auf der Theorie auf, dass der Markt effizient ist“, so Wagner. Wie die aktuellen Entwicklungen schmerzlich vor Augen führen, sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ein funktionierender Markt in Frage zu stellen. Als Alternative zum Marktwertprinzip sehen Experten die Möglichkeit, dass einige Positionen mit den historischen Anschaffungskosten, andere hingegen mit ihrem Marktwert bilanziert werden. „Bei kurzfristigen monetären Posten ist der Marktwert absolut richtig. Bei langfristigen Werten kann man sich überlegen, sie auf eine andere Basis zu stellen“, so Milla. Für den Wirtschaftsprüfer macht es dann Sinn, den Marktwert heranzuziehen, wenn er auch eindeutig feststellbar ist. Problematisch sei es hingegen, wenn auf Modelle zurückgegriffen wird. Dann bestehe die Gefahr, sich vom wirklichen Marktwert zu entfernen. Denn jedes Unternehmen würde bei der Bewertung eines Vermögenswertes andere Parameter heranziehen.

Mehr staatlicher Einfluss?

Für die Festsetzung von IFRS ist in Europa das International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London zuständig. Die private Einrichtung verfolgt das Ziel, eine Basis für einen gemeinsamen Kapitalmarkt – mit transparenten und informativen Bilanzen für Investoren – zu schaffen. Tatsächlich wenden immer mehr börsenotierte Unternehmen auf der ganzen Welt diese sich stark an US-GAAP orientierenden Standards an. Erst Anfang September hat die US-Börsenaufsicht Security Exchange Commission (SEC) bekanntgegeben, dass bis 2014 auch sämtliche an den US-Börsen notierenden Unternehmen gemäß IFRS bilanzieren müssen.

In letzter Zeit ist das aber nicht mehr ganz unumstritten. „Die Frage, die sich stellt, ist, ob ein privater Verein überhaupt in der Lage ist, adäquate Lösungen zu präsentieren“, so KPMG-Geschäftsführer Wagner. Angesichts der im Zuge der Finanzkrise immer lauter werdenden Rufe nach staatlicher Hilfe sei zu erwarten, dass der Staat in Zukunft verstärkt mitbestimmen will.

Auch Milla sieht hier eine heikle Diskussion. „Fakt ist, dass die Standards von Experten in einem offenen und transparenten Prozess entwickelt werden müssen“, so der Steuerexperte. Dazu gehöre die Chance, Kommentare abgeben zu können, sowie eine Testphase. Neben viel Zeit sei dafür in erster Linie Kapital notwendig. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass private Einrichtungen die einzigen sind, die auch die notwendigen Ressourcen auftreiben können. „Letztlich ist es egal, ob der Staat oder Private die Standards setzen, solange das Ergebnis in Ordnung geht“, bringt es Milla auf den Punkt.

Mittelständische zögern noch

Gemäß der EU-Verordnung 1606/2002 müssen ausschließlich Unternehmen nach IFRS bilanzieren, die an der Börse notieren oder Schuldtitel emittieren. Und zwar auch jene, die in einem Nicht-EU-Staat börsenotiert sind und dort nach international anerkannten Regelungen bilanzieren. Geht es nach der IASB, sollen in Zukunft auch mittelständische Unternehmen zu einer Umstellung auf die einheitlichen Bilanzierungsstandards bewogen werden. Dies dürfte besonders für international tätige Unternehmen interessant sein, die sich bei einer Bilanzierung nach UGB schlechter – sprich: ärmer – darstellen als ihre Konkurrenten, die nach IFRS bilanzieren. Trotzdem erwarten die meisten Experten bei kleineren Unternehmen keine allzu rasche Umstellung, denn der Aufwand ist bei dieser Art der Bilanzierung wesentlich höher. Die Ressourcen dafür aufzubringen, fällt großen Unternehmen naturgemäß leichter als KMU.

In Deutschland reagierte der Gesetzgeber auf die Anregungen des Mittelstands mit dem Entwurf des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG), das das HGB international wettbewerbsfähig machen soll. Konkret soll ein Regelwerk entstehen, das sich an internationalen Standards orientiert, aber gleichzeitig auch einfacher zu handhaben ist. Statt einen radikalen Schnitt zwischen Neu und Alt zu ziehen, erfolgt die Annäherung jedoch Schritt für Schritt. „In vielen Bereichen haben Unternehmen die Möglichkeit zu wählen, wie sie bilanzieren wollen“, so Wagner.

AUF EINEN BLICK

Die IFRS (International Financial Reporting Standards) orientieren sich stark an den in den USA geltenden Bilanzierungsregeln (US-GAAP, United States Generally Accepted Accounting Principles).

Das Fair-Value-Prinzip besagt, dass bestimmte Vermögenswerte mit ihrem Marktwert in die Bilanz aufgenommen werden müssen, also mit dem Preis, zu dem sie verkauft werden könnten. Das führt dazu, dass Preisschwankungen auf dem Markt auf das Eigenkapital der Unternehmen durchschlagen. Sinkt der Marktwert, müssen Verluste ausgewiesen werden, und zwar auch dann, wenn der Vermögenswert gar nicht verkauft wird, sich also real nichts ändert.

Gefährlich kann das in lang anhaltenden Krisen wie der aktuellen werden. Große Buchverluste führen zu einem Vertrauensverlust bei Banken, Rating-Agenturen und Anlegern. Die Kreditwürdigkeit des Unternehmens verschlechtert sich, der Kursverfall der Aktien wird beschleunigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2008)

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