Bankgeheimnis soll gelockert werden

Ein neues Gesetz verlangt von Banken, Kundendaten weiterzugeben. Doch das dürfen sie nur, wenn das Bankgeheimnis geändert wird.
Ein neues Gesetz verlangt von Banken, Kundendaten weiterzugeben. Doch das dürfen sie nur, wenn das Bankgeheimnis geändert wird.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein neues Gesetz verlangt von Banken, Kundendaten weiterzugeben. Doch das dürfen sie nur, wenn das Bankgeheimnis geändert wird. Ob das passiert, ist jedoch völlig ungewiss.

Wien. Bei Österreichs Banken ist das große Zittern ausgebrochen, denn in Kürze muss das Parlament darüber entscheiden, ob das Bankgeheimnis aufgelockert wird oder es doch so bleibt, wie es ist. Für die Banken hängt von der Entscheidung sehr viel ab.

Grund für die geplante Änderung ist die zweite Aktionärsrechte-Richtlinie, die bis 10. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Rechte von Aktionären zu stärken. Börsenotierte Unternehmen sollen künftig viel intensiver mit ihren Aktionären kommunizieren, als das bisher der Fall war. Deshalb haben Aktiengesellschaften künftig das Recht, von Banken und anderen Intermediären die Daten ihrer Aktionäre zu verlangen.

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