"Wien liegt nicht in den Alpen": Dürfen diese Zuckerl in Österreich produziert werden?

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Der bayerische Zuckerlhersteller Wiedenbauer klagte den Rivalen Alpenbauer. Dieser produziert nämlich in Österreich. Dass er die Aufschrift "Bayerische Bonbonlutschkultur" nicht mehr verwendet, geht der Gegenseite noch nicht weit genug.

Ein Rechtsstreit um Zuckerl beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht in München. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, wirft der bayerische Süßwarenproduzent Wiedenbauer dem Konkurrenten Alpenbauer vor, unrechtmäßig zu werben. Letzterer hat zwar seinen Sitz in Bayern, produzieren aber in Österreich. Die Kritik von Wiedenbauer: Das Design von Alpenbauer sei ein irreführenden Bezug auf eine angeblich bayerische Herkunft.

Bereits vor dem OLG geklärt wurde, dass Alpenbauer die Aufschrift "Bayerische Bonbonlutschkultur" nicht verwenden darf. Nun geht es darum, den Schaden zu beziffern, die Aufschrift hat die Firma bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil geändert.

Allerdings gibt es noch ein zweites Verfahren. Kritisiert werden die Verpackungen mit Rautenmuster und die Aufschrift "Bonbonlutschkultur". Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das will der Anwalt der Klägerseite, Christian Donle, nicht akzeptieren: "Lebens- und Nahrungsmittel werden vom Verbraucher hochgradig mit den Orten ihrer Herstellung und den geografischen Besonderheiten einer Region verbunden", zitiert die dpa de Anwalt. Die Rauten würden an das bayerische Wappen erinnern. Auch den Namen "Alpenbauer" hinterfragt der Anwalt: "Wien liegt nicht in den Alpen". Die Gegenseite spricht von einem "Phantasienamen".

Der Senat änderte das Urteil des Landesgerichts teilweise und verbot es der Beklagten, künftig eine Verpackung mit Rautenmuster in Verbindung mit dem "Alpenbauer"-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden. Die Beklagten warten nun auf das endgültige Urteil und die Sache notfalls vor die nächste Instanz - den Bundesgerichtshof - bringen.

(Red.)

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