WKÖ: Geringe Chancen für Kammer-Rebellen

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Sumoringer(c) AP (Jeff Lewis)
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Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit auch zwei europarechtliche Angriffe überstehen, meint EU-Rechtsexperten Thomas Eilmansberger.

WIEN. Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (WKÖ) dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit auch zwei europarechtliche Angriffe überstehen, weil sie vermutlich weder gegen die Niederlassungsfreiheit noch gegen das Beihilfenverbot verstößt. So lässt sich die Einschätzung des renommierten Salzburger EU-Rechtsexperten Thomas Eilmansberger zusammenfassen, die er am Wochenende im Rahmen einer Podiumsdiskussion darlegte.

Wie berichtet, ist die Pflichtmitgliedschaft in der WKÖ seit November 2008 von zwei Seiten unter Beschuss. Erstens verweigern seit 15. November sechs Industrieunternehmen (Voestalpine, Magna, Kapsch, die zur Heinzel-Gruppe zählende Zellstofffabrik Pöls, die Prinzhorn-Gruppe, Sattler Textil) die Zahlung der „Kammerumlage 1“. Sie muss jedes Unternehmen zahlen, das pro Jahr mehr als 150.000 Euro Umsatz erzielt. Seit 15. Dezember boykottieren die „Rebellen“ auch die Zahlung der „Kammerumlage 2“, die sich an der Lohnsumme bemisst.

Kampf bis zum Höchstgericht

Diese Zahlungsweigerung soll ein Verfahren vor den Finanzbehörden bewirken, das mit einem Bescheid des Unabhängigen Finanzsenats endet. Diesen Bescheid könnten die „Rebellen“ vor den Höchstgerichten und letzten Endes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekämpfen.

Knapp davor hatte Hans-Peter Haselsteiner, Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Strabag, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Seine Argumente: Die Beiträge würden erstens gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen und den Wirtschaftsstandort schädigen, weil ausländische Firmen davor zurückschreckten, WKÖ-Pflichtmitglieder zu werden. Zweitens verletzten die Beiträge das Beihilfenverbot, weil mit ihnen unter anderem die Wirtschaftsförderungsinstitute (Wifi) der Kammer subventioniert würden, obwohl sie im Wettbewerb mit privaten Bildungseinrichtungen stünden.

Dem ersten Argument des Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit gibt Eilmansberger „keine Chance. Da ist nicht viel zu holen. Ansonsten könnte man mit demselben Argument jede hohe Steuer angreifen.“ Zudem ergebe sich aus der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie, dass niemand gezwungen werden könne, Mitglied zweier Kammern zu sein. „Daraus könnte man den Umkehrschluss ziehen, dass man in einer Kammer Pflichtmitglied sein kann.“

„Mehr zu holen“ sei mit dem Argument des Verstoßes gegen das Beihilfenverbot. Und zwar mit dem Vorbringen, dass große Unternehmen mit ihren hohen Beiträgen die Leistungen der Kammer zum Großteil finanzierten, die wiederum die kleinen Mitglieder über Gebühr in Anspruch nähmen. Dieses Vorbringen sei bereits in einem Verfahren gegen die Gebührenstruktur der Agrarmarkt Austria „ein taugliches Argument“ gewesen. Außerdem sei zu überprüfen, ob die Wifi für die Infrastruktur, die sie von der Kammer erhalten, marktübliche Preise bezahlen oder quersubventioniert werden. Die Voestalpine allein zahlt laut ihrem Vorstandsmitglied Claus Raidl jährlich rund neun Mio. Euro an die Kammer.

Bloß sei unklar, ob die Kammer überhaupt ein öffentlicher Beihilfengeber sei, gab Eilmansberger zu bedenken. Laut Verfassung ist sie ein Selbstverwaltungskörper, also kein staatlicher Akteur. Allerdings bedient sich die Republik ihrer, um öffentliche Aufgaben wahrzunehmen – und die Finanzbehörden treiben die Umlagen nötigenfalls mit staatlichen Zwangsmitteln ein. Doch selbst im für die „Rebellen“ günstigsten Fall müsste sich die EU-Kommission erst für zuständig erklären, die WKÖ-Gebühren beihilfenrechtlich zu prüfen, sagte Eilmansberger. Fürs Erste rechne er mit einem Auskunftsersuchen der Kommission an die Bundesregierung. „Bis die Sache überhaupt vor den EuGH kommt, vergeht mindestens ein Jahr.“

Ursprünglich hätte Ulrich Zellenberg, Leiter des WKÖ-Rechtsreferats, am Podium Platz nehmen sollen. Er sagte mit der Begründung ab, „den Standpunkt der Kammer nicht öffentlich kundtun zu wollen“, berichtete der Anwalt und Diskussionsleiter Karl Newole. Das hinderte die Kammer nicht daran, Funktionäre (unter anderem Rudolf Bauer, Geschäftsführer des Transport-Fachverbands) zu entsenden, die sich mit dem Diskutanten Raidl Schreiduelle lieferten. Raidl hatte den Unmut über die WKÖ unter anderem mit jener Spendenaffäre illustriert, die den mittlerweile verstorbenen WKÖ-Präsidenten Leopold Maderthaner dazu zwang, 2000 nicht mehr anzutreten. Maderthaner hatte im Zusammenhang mit Titelverleihungen Geld angenommen und dieses zunächst weder verbucht noch versteuert.

AUF EINEN BLICK

Industrielle weigern sich, Kammerbeiträge zu bezahlen. EU-Rechtsexperte Thomas Eilmansberger gibt ihnen wenig Hoffnung auf Erfolg. Bei einer Diskussion flogen zwischen WKÖ-Funktionären und Rebellen die Fetzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2009)

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