Insolvenzen: Ein Banker in der Schuldnerberatung

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Scheitern darf laut Erste-Group-Vorstand Bosek nicht stigmatisiert werden. Er hat einen Tag in der Schuldnerberatung verbracht. Eine große Schuldenfalle ist die Selbstständigkeit.

Wien. Seit Monaten kritisieren Gläubigerschützer die von der Regierung geplante Reform des Privatkonkurses. Zu den wichtigsten Eckpunkten gehört, dass die im Privatkonkurs erforderliche Mindestquote von zehn Prozent wegfallen soll. Anstatt wie bisher sieben Jahre sollen Schuldner künftig nur noch drei Jahre auf das Existenzminimum gepfändet werden. Der Kreditschutzverband von 1870 läuft dagegen Sturm. Ohne Mindestquote würde es keine Zahlungspläne, kaum Quoten und damit auch kaum Rückflüsse mehr geben, warnt der KSV.

Doch es gibt auch Wirtschaftsvertreter, die der Reform Positives abgewinnen können – wie Peter Bosek, Privatkundenvorstand der Erste Group und ein Vertrauter von Erste-Group-Chef Andreas Treichl. „Scheitern darf nicht stigmatisiert werden“, sagte Bosek am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen, die sich für die Reform einsetzen. In seiner Brust würden bei dem Thema zwei Herzen schlagen, so Bosek. Als Gläubiger habe er zunächst keine große Freude, wenn Gläubigerpositionen eingeschränkt werden und die Mindestquote falle.

Umstrittene Mindestquote

Andererseits sei es laut Bosek sinnvoll, dass durch die Reform die Schwelle zum Eintritt in ein Konkursverfahren herabgesenkt werde. „Dadurch kann die betroffene Person schneller schuldenfrei sein und somit ins geregelte Erwerbsleben eintreten“, sagte der Banker. Bosek hat einen Tag in der Schuldnerberatung verbracht und bei Beratungsgesprächen zugehört. Seitdem habe er zu diesem Thema einen differenzierten Zugang.

Im Vorjahr wurden in Österreich 7855 Privatkonkurs-Verfahren eröffnet. Das sind um zehn Prozent weniger als 2015. Laut Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen, seien viele hoch verschuldete Menschen vom Privatkonkurs ausgeschlossen, weil sie die Mindestquote von zehn Prozent nicht schaffen. „An der Mindestquote scheitern derzeit Zehntausende“, sieht Mitterlehner Handlungsbedarf. Schätzungsweise stecken in Österreich 100.000 bis 120.000 Menschen in der Schuldenfalle und kommen ohne ein Privatkonkursverfahren nicht mehr auf eine gesunde finanzielle Basis.

Ein größer werdendes Problem sind die gescheiterten Selbstständigen. Im Vorjahr waren schon 21,4 Prozent der Menschen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, gescheiterte Unternehmer – meist handelt es sich um Ein-Personen-Firmen. Hauptgrund für die Überschuldung ist mit 36,4 Prozent weiterhin die Arbeitslosigkeit, auf Platz zwei liegt die gescheiterte Selbstständigkeit (siehe Grafik). Massiv gestiegen ist auch der Schuldenberg, den frühere Unternehmer hinterlassen. Von 2014 bis 2016 kletterte die durchschnittliche Verschuldung der gescheiterten Selbstständigen von 101.000 Euro auf 110.890 Euro.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verschuldung aller Klienten, die ein Erstgespräch bei einer Schuldnerberatung in Anspruch genommen haben, liegt bei 60.246 Euro.

Viele Selbstständige scheitern

Nicht selten zeigt sich bei Ein-Personen-Unternehmen ein Teufelskreis: Viele Menschen werden arbeitslos. Weil sie keinen neuen Job finden, machen sie sich selbstständig. Doch die Geschäftsidee geht nicht auf. Viele wollen sich das Scheitern nicht eingestehen und suchen viel zu spät Hilfe.

Aus dem Schuldenreport, der am Mittwoch von den Schuldnerberatungen veröffentlicht wurde, geht weiters hervor, dass 2016 in Österreich 629.904 Lohnpfändungen beantragt wurden. Dabei wird das Einkommen von Schuldnern bis auf das Existenzminimum gepfändet. Der darüber hinausgehende Betrag wird direkt an die Gläubiger überwiesen. Das Existenzminimum ist abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und der Höhe des Einkommens. Im Vorjahr lag die Untergrenze für das Existenzminimum bei 882 Euro.

Weiters wurden 769.576 Fahrnisexekutionen beantragt. Dabei handelt es sich um eine Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen. Dazu sind die Gerichtsvollzieher berechtigt, die Wohnungen von Schuldnern nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Eine Zahl, wie viele Menschen in Österreich davon betroffen sind, gibt es nicht. Denn meist laufen gegen eine Person mehrere Exekutionen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2017)

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