Streit deutscher Verlage mit Google landet vorm EuGH

AFP (TIMOTHY A. CLARY)
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Der Streit deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet bleibt eine Hängepartie.

Der Streit deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet bleibt eine Hängepartie. Das Landgericht Berlin verwies am Dienstag das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht an den Gerichtshof der EU. Der EuGH solle prüfen, ob das Gesetz vor In-Kraft-Treten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Für den Fall, dass dies nicht nötig gewesen sein sollte, signalisierte Richter Peter Scholz ein Entgegenkommen an die Verlage. "Wir sind der Meinung, dass die Klage zumindest teilweise begründet ist." Die Pressehäuser werteten dies als Teilerfolg. Offen blieb zunächst, was genau das Gericht für begründet ansieht.

Im Kern dreht sich der Konflikt um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit einigen Verlagen wie dem "Bild"- und "Welt"-Herausgeber Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Die VG Media verwies darauf, dass die Bundesregierung keinen Anlass gesehen habe, dass Gesetz in Brüssel vorzulegen. Die Verlage teilten diese Einschätzung, sagte VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde. Ein Anwalt der Pressehäuser ergänzte, erfahrungsgemäß dauere eine Entscheidung des EuGH nun etwa ein Jahr. Sollten die EU-Richter zu dem Urteil kommen, dass das Leistungschutzrecht der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen, wäre das Gesetz wohl gescheitert.

Eine Reaktion von Google und der Bundesregierung war zunächst nicht zu erhalten. Experten erwarten einen jahrelangen Rechtstreit.

(Reuters)

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