Freispruch für alle Angeklagten im Hypo-Prozess "Hilltop" und "Blok 67"

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Der Schöffensenat fand keine Hinweise auf Untreue. Die Richterin sah den Objektivitätsgrundsatz durch die Anklagebehörde "noch nie so verletzt".

Im Hypo-Prozess zu den Fällen "Hilltop" und "Blok 67" am Landesgericht Klagenfurt sind am Donnerstag alle Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden - nicht rechtskräftig. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Lisa Kuschinsky fand in beiden Fällen keine Hinweise für objektiv oder subjektiv strafrechtlich relevantes Verhalten und entschuldigte sich für die Anklagebehörde.

Angeklagt waren insgesamt sechs Personen - die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, der Steuerberater Hermann Gabriel sowie drei kroatische Geschäftsleute. Es sei unerfindlich, warum die Angeklagten sich so viele Jahre als Beschuldigte verantworten mussten, erklärte Kuschinsky. Sie habe den Objektivitätsgrundsatz durch eine Anklagebehörde noch nie so verletzt gesehen wie in diesem Fall, wofür sie sich nur mit Bedauern und Unverständnis entschuldigen könne, sagte die Richterin.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In beiden Fällen sei die Kreditvergabe wirtschaftlich vertretbar gewesen, das habe das Beweisverfahren ergeben, führte sie aus. Die Angeklagten hätten auch nicht ohne Befassung der übergeordneten Gremien gehandelt, was eine unmittelbare Täterschaft darstellen würde. Alle Beschlüsse seien einstimmig gefallen. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Kulterer oder Striedinger die übergeordneten Gremien getäuscht und so zur Bewilligung der Kredite veranlasst hätte.

Die Aufbereitung der Kreditfälle sei darüber hinaus lege artis erfolgt, das habe auch der Gutachter festgestellt, und es seien keine unrichtigen Zahlen und Fakten in den Kreditantrag eingeflossen. Auch wurden Expertisen von anerkannten Gutachtern eingeholt, auf die sich die Angeklagten selbstverständlich hatten verlassen dürfen, ebenso wie auf die von untergeordneten Bankmitarbeitern lege artis aufbereiteten Unterlagen.

Staatsanwalt Andreas Höbl kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA)

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