EZB kann gegen Geldwäsche wenig tun

Symbolbild EZB.
Symbolbild EZB. (c) APA/dpa/Boris Roessler (Boris Roessler)
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Der Bankenaufsicht fehlen Handhaben, sagen Experten.

Frankfurt. Die Finanzkrise in Lettland wirft ein Schlaglicht auf Lücken im Netz der Bankenaufsicht bei der Geldwäschebekämpfung. Denn es brach nicht nur mit der ABLV Bank das drittgrößte Institut des baltischen Landes unter der Last von Geldwäschevorwürfen zusammen, zudem wurde auch der langjährige lettische Notenbank-Chef, ein EZB-Ratsmitglied, zeitweise wegen Korruptionsvorwürfen in Haft genommen. Ilmars Rimsevics weist die Anschuldigungen zurück.

Zwar rechnen Experten nicht mit einem großen Imageschaden für die EZB. Wichtig sei jedoch umfassende Aufklärung. Eine Lehre aus den Vorfällen könnte sein, bestehende Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung zu überarbeiten.

Das aktuelle System der Aufsicht in der Eurozone hat aus Expertensicht Schwächen: Bei der Errichtung der EZB-Bankenaufsicht wurden die Befugnisse für Geldwäsche-Ermittlungen in den einzelnen Ländern belassen. „Längerfristig wird man wünschen, dass der Aufgabenbereich der EZB erweitert wird“, sagt Guntram Wolff von der Brüsseler Denkfabrik Bruegel. Die Umsetzung sei aber schwierig.

EZB-Bankenwächter können zwar prüfen, ob Manager und Großaktionäre fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sind – der Fit&Proper-Test – und das Risikomanagement unter die Lupe nehmen. Bei der Geldwäschebekämpfung sind ihnen aber weitgehend die Hände gebunden. (APA/Reuters)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2018)

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