Steuerrecht: „Bei Steuern gibt es nur ein geringes Unrechtsbewusstsein“

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Schon Jusstudenten fragen oft: „Kommt der Fiskus da überhaupt drauf?“, sagt Steuerrechtler Lang.

„Die Presse“: Zurzeit sorgt eine CD mit gestohlenen Daten von Schweizer Schwarzgeldkonten für Aufregung. Vor zwei Jahren gab es so eine CD aus Liechtenstein. Damals waren auch die Namen von 160 Österreichern enthalten. In der Bevölkerung gibt es angesichts dieser Fälle viel Schadenfreude, da es „die da oben“ erwischt. Ist die Schadenfreude berechtigt?

Michael Lang: Für Steuerhinterzieher wird niemand Verständnis haben, das muss nicht zwingend mit Schadenfreude zu tun haben. Das ist nun mal ein rechtswidriges Verhalten, das nicht zu goutieren ist.

Gleichzeitig ist es aber gerade in Österreich üblich, dass man seine Putzfrau oder einen Handwerker schwarz bezahlt. Dabei geht es zwar um geringere Beträge – dennoch ist es auch Steuerhinterziehung.

Lang: Es ist ein eigenartiges Phänomen, dass es in manchen Bereichen der Rechtsordnung Themen gibt, wo weite Kreise der Bevölkerung ein sehr geringes Unrechtsbewusstsein haben. Das Steuerrecht gehört da dazu. Für mich ist das auch in Diskussionen mit Studierenden gut zu sehen. Wenn ich einzelne Steuervorschriften erläutere, heißt es oft: „Kann der Fiskus da überhaupt dahinterkommen?“ Der Strafrechtler wird bei der Erklärung von Delikten wie Diebstahl wahrscheinlich kaum danach gefragt werden, ob man da überhaupt erwischt werden kann.

Ist Steuerhinterziehung also ein Kavaliersdilekt?

Lang: Das Unrechtsbewusstsein ist in diesem Bereich sicherlich nicht sehr entwickelt. Das ist aber kein rein österreichisches Phänomen. Vielen ist halt nicht so stark bewusst, dass durch das Hinterziehen von Steuern der Staat und somit wir alle geschädigt werden. In anderen Bereichen der Rechtsordnung bekommt man die Schädigung einfach direkter mit.

Im staatlichen und staatsnahen Bereich wird jedoch auch viel Steuergeld unnütz verschwendet. Kann dies bei dem mangelnden Unrechtsbewusstsein hineinspielen?

Lang: Es stimmt sicher, dass ein Staat, der sich besonders um ein sorgsames Wirtschaften bemüht, es leichter hat, seinen Bürgern zu erklären, warum Steuern gezahlt werden müssen. Auf der anderen Seite wäre es aber zu billig, wenn sich Einzelne auf staatliche Verschwendung ausreden, wenn sie ihren Steuerpflichten nicht nachkommen.

Ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz ist also kein Akt der steuerlichen Selbstverteidigung.

Lang: Sicherlich nicht.

Eine hohe Abgabenquote führt ja meist zu einer sinkenden Steuermoral. Könnte eine Senkung der Abgabenquote zu einer höheren Steuermoral und somit auch zu einem höheren Steueraufkommen führen?

Lang: Ich zweifle ein bisschen, dass es hier einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang gibt. Steuern sind immer hinterzogen worden, auch in Zeiten, in denen die Steuersätze sehr niedrig waren. Es gibt aber natürlich auch Positivbeispiele, etwa die Reform der Grunderwerbsteuer Ende der 80er-Jahre. Da wurde der Steuersatz von acht auf 3,5 Prozent gesenkt und im Gegenzug viele Ausnahmen gestrichen. Im Endeffekt wurden dann sogar mehr Steuern eingenommen. Das hängt aber nicht nur mit der Steuermoral, sondern auch mit der Übersichtlichkeit der Regeln zusammen.

In der Diskussion geht es ja nicht nur um illegale Steuerhinterziehung, sondern auch um legale Steuervermeidung mittels Stiftungen oder Offshore-Konstruktionen. Diese rentieren sich nur, wenn man genügend Geld hat. Sollte hier etwas verändert werden?

Lang: Es wird immer der Fall sein, dass vermögende Leute sich auch entsprechende Beratung leisten können, um ihre steuerlichen Abgaben zu optimieren. Das mag man bedauerlich finden, daran wird sich aber nichts ändern. Die Pflicht des Gesetzgebers ist es, zu verhindern, dass es unfaire Steuerschlupflöcher gibt. Wenn der Gesetzgeber jedoch bewusst Möglichkeiten geschaffen hat, die auch eine steuerliche Ersparnis bringen, dann ist es ebenfalls eine Frage der Moral und der Fairness, diese Möglichkeiten nicht rückwirkend wieder zu verändern.

Das heißt, Privatstiftungen sind positiv zu bewerten?

Lang: Beim Stiftungssteuerrecht hat der Gesetzgeber sicherlich eine Abwägung zwischen Gerechtigkeitsvorstellungen und Pragmatismus getroffen. Es ist eben Realität, dass Steuerpflichtige mit ihrem Vermögen – legal oder illegal – ins Ausland gehen, wenn sie die Möglichkeiten im Inland nicht haben.

Es gibt ja den berühmten Satz: „Kapital ist wie ein scheues Reh.“ Muss ein Staat im internationalen Steuerwettbewerb also Pragmatismus an den Tag legen?

Lang: Ein Staat und auch die Bürger haben nichts davon, wenn es zwar formal eine Gleichbehandlung gibt, diese Gleichheit in der Realität dann aber nicht gegeben ist, weil manche Steuerpflichtigen ein Ausweichverhalten an den Tag legen. Man kann den internationalen Steuerwettbewerb nicht ignorieren, der ist ein Faktum.

Wie ist dieser internationale Steuerwettbewerb zu bewerten? Manche sagen, nur er bringe Staaten dazu, möglichst effizient zu arbeiten.

Lang: Wettbewerb kann sicher dazu führen, dass ein Staat die Effizienz seiner eigenen Leistungen überprüft und danach trachtet, sparsam mit dem Steuergeld umzugehen. Niedrigsteuerländer sind dabei ein Stachel im Fleisch der anderen. Allerdings kann man den Wettbewerb auch übertreiben. Und es besteht die Gefahr, dass einzelne Staaten ein parasitäres Verhalten an den Tag legen. Daher sollte es auch international Solidarität unter den Staaten geben. Das heißt aber natürlich nicht, dass es gleich ein Steuerkartell geben sollte.

Wie könnte Solidarität eingefordert werden?

Lang: Derzeit wird von den großen Staaten ja ein erheblicher Druck auf kleinere Staaten mit niedrigeren Steuern ausgeübt – eine Art moderne Kanonenbootpolitik. Das ist natürlich nicht unproblematisch, weil es auf dieser Ebene keinen Rechtsschutz gibt. Daher sollte man auch international mehr auf rechtsstaatliche Systeme setzen – wie es sie beispielsweise innerhalb der EU mit dem Europäischen Gerichtshof gibt. Weltweit wird das aber nicht immer möglich sein.

Zur Person

Michael Lang ist Vorstand des Instituts
für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Das Institut veranstaltet heuer eine Diskussionsreihe zum Thema „Steuer
und Moral“. Die erste Veranstaltung („Transparenz und Steuergeheimnis“) findet am 1. März statt. Anmeldungen unter elisabeth.rossek@wu.ac.at.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2010)

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