Künftig sollen die Inspektoren mehr beraten als kontrollieren. So sollen die Verbesserungen am Arbeitsplatz auf Grund einer Intervention gemessen werden.
Ein neuer Zielwerte-Erlass des Sozialministeriums für die Arbeitsinspektorate soll künftig für mehr Sicherheit und für weniger Strafen sorgen. Die Wirkung ihrer Tätigkeit wird daran gemessen, welche und wie viele Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch ihre Aktivitäten (Beratungen, Kontrollen) erreicht werden. Der Passus in einem Erlass ihres Ministeriums, der vorschreibt, dass 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen "Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln)" sein müssen, wurde gestrichen.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat die Ausarbeitung eines neuen Erlasses angeordnet. Für das Bundesbudget hat die FPÖ/ÖVP-Regierung die neue Kennzahl "Verbesserung pro Intervention" entwickelt. Diese gibt an, wie viele Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auf Grund einer Intervention der Arbeitsinspektion ohne anschließende Strafanzeige durchschnittlich vorgenommen wurden.
Mehr beraten statt kontrollieren
Anstatt Strafen zu verhängen soll nun ein Mehr an Beratung dazu führen, dass viele Mängel gar nicht erst entstehen. Konkret sei der Zielwert für die Anzahl der Kontrollen reduziert und der Zielwert für die Beratungen erhöht worden, sagte eine Pressesprecherin. Die Arbeitsinspektorate sollen demnach verstärkt als Anlaufstellen für Unternehmer positioniert werden.
Durch die verstärkte Beratung soll es den Arbeitgebern möglich sein, viele Mängel im Vorhinein zu verhindern und Mängel selber zu erkennen. Hartinger-Klein erwartet, dass durch vermehrte Beratung der eindeutige Trend von rückläufigen Strafanzeigen fortgesetzt werden kann: „Es ist im Interesse aller, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert wird“.
(red./APA)