Arbeitnehmerfreizügigkeit: Beschränkungen für Kroatien bis 2020

Österreichs Bundesregierung will das Übergangsarrangement zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien bis Juni 2020 ausweiten und den Zugang für Kroaten zum Arbeitsmarkt weiterhin beschränken.

Die Bundesregierung will das Übergangsarrangement zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien bis 30. Juni 2020 ausdehnen. Das entsprechende Schreiben an die Europäische Kommission werde in Ministerrat am Mittwoch in Linz beschlossen, hieß es am Dienstagabend. Kroatien ist seit 2013 Mitglied der Europäischen Union.

Der EU-Beitrittsvertrag für Kroatien räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten für eine maximale Dauer von sieben Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken. Österreich und Deutschland haben sich zusätzlich in bestimmten Dienstleistungssektoren ein Übergangsarrangement zur Einschränkung ausbedungen. Nach Ablauf von sieben Jahren ab dem Beitritt, ab 1. Juli 2020, gilt für kroatische Staatsangehöre volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit.

"Schwerwiegende Störungen" des Arbeitsmarktes

Die Übergangsfrist verläuft insgesamt in drei Phasen. Nach Ablauf der zweiten Phase können die Mitgliedsstaaten die Übergangsregelungen bei "schwerwiegenden Störungen ihres Arbeitsmarktes" für längstens weitere zwei Jahre beibehalten. Dies muss vor Ablauf der zweiten Phase - dies ist der 30. Juni 2018 - mit Begründung mitgeteilt werden. Dies beschließt die schwarz-blaue Bundesregierung im Ministerrat am Mittwoch.

In dem Ministerratsvortrag heißt es unter anderem, dass Österreich unter allen EU-Mitgliedsstaaten einen der höchsten Ausländeranteile an der Wohnbevölkerung habe. Zwischen 2009 und 2017 sei die Zahl der unselbstständig beschäftigten Kroaten in Österreich von 15.194 auf 28.054 gestiegen. In der Unterlage wird auch auf Prognosen hingewiesen, wonach sich die Zahl kroatischer Staatsangehöriger am österreichischen Arbeitsmarkt bei völliger Freizügigkeit ab Juli 2018 bis 2023 von 76.690 auf 114.743 erhöhen würde. Bei einer um zwei Jahre späteren Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes im Juli 2020 würde diese Zahl mit 103.811 Personen um rund 11.000 geringer ausfallen.

Sozialministerin Hartinger-Klein erklärte in einem Statement: "Die oberste Priorität ist die langfristige Integration der österreichischen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt." Wie bereits in den vorangegangenen Erweiterungsrunden, sei auch bei der Arbeitsmarktöffnung für kroatische Arbeitskräfte mit einer verstärkten Zuwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt, "und dabei nicht nur in den qualifizierten Tätigkeitsbereichen", zu rechnen.

(APA)

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