Kleinfirmen: Aus für Steuererklärung

Symbolbild: Ein Finanzamt in Wien
Symbolbild: Ein Finanzamt in Wien(c) imago stock&people (imago stock&people)
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Das Finanzministerium will Kleinstfirmen bei der Bürokratie entlasten. Das könnte bedeuten, dass sie künftig gar keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

Wien. Reich wird man mit solchen Umsätzen nicht: Geschätzte 200.000 Unternehmen in Österreich machen weniger als 30.000 Euro Umsatz pro Jahr.  Das bedeutet aber nicht, dass es für sie weniger Vorschriften geben würde. Sie müssen beispielsweise ein Wareneingangsbuch führen, ein Anlagenverzeichnis erstellen, Belege für Ausgaben aufbewahren und jährlich eine nicht weniger komplizierte Steuererklärung als größere Firmen abgeben.

Damit könnte es aber bald vorbei sein. Das Finanzministerium plant massive Erleichterungen für diese Kleinunternehmen, wie ein Arbeitspapier zeigt, das der „Presse“ und dem Wirtschaftsmagazin „trend“ vorliegt. Die Entbürokratisierung könnte so weit gehen, dass diese Unternehmen überhaupt keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

Höhere Umsatzgrenze

Möglich würde das eine massive Ausweitung der Pauschalierung machen, die Kleinunternehmen schon jetzt bei der Ermittlung der Steuer in Anspruch nehmen können. Derzeit liegt die Basispauschalierung für Betriebsausgaben bei sechs bzw. zwölf Prozent. Doch nur 20 Prozent der Unternehmen mit weniger als 30.000 Euro Umsatz würden diese Pauschalierung in Anspruch nehmen, weil der Satz oft nicht der tatsächlichen Kostenstruktur entsprechen würde.

„Unabhängig von der Inanspruchnahme der Pauschalierung legt der Gesetzgeber den Kleinunternehmern eine Dokumentationspflicht auf, die von der Geschäftstätigkeit unnötig ablenkt. Der Minister will die Quote der Pauschalierung erhöhen und strebt, wie in den anderen Bereichen, bürokratische Vereinfachung an“, heißt es in dem Arbeitspapier. Konkret bedeutete das: Der Satz für die Pauschalierung soll künftig je nach Branche bei bis zu 70 Prozent liegen. Nimmt ein Unternehmen die Pauschalierung in Anspruch, würde damit die Notwendigkeit einer Steuererklärung laut dem Arbeitspapier entfallen. Die Firma müsste nur eine Aufzeichnung über die Einnahmen führen und den Jahresumsatz an die Finanz melden.

Damit mehr Firmen diese bürokratische Erleichterung in Anspruch nehmen können, soll zudem die Umsatzgrenze von 30.000 Euro erhöht werden. Auf wie viel, steht noch nicht fest. Eine Richtlinie der EU erlaubt maximal eine Grenze von 35.000 Euro.

Wirtschaftskammer erfreut

Die Wirtschaftskammer begrüßte in einer Aussendung das Vorhaben. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf sprach von einem wichtigen positiven Signal an die Unternehmen. Nun gelte es, eine praktikable Lösung zu finden, die für die Unternehmen einen echten Mehrwert bringe. 69 Prozent der Betriebe bezeichneten den Bürokratieabbau als prioritäre Aufgabe. Unter Gründern und Kleinunternehmern ist dieser Wert laut Kopf noch höher.

Die Neuerung soll im Zuge der Steuerreform realisiert werden, die derzeit im Finanzministerium erarbeitet wird. Die Pläne der Regierung sind ehrgeizig: Die Reform soll ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro haben. Wobei diese Zahl als Mindestwert genannt wird. Einsparungen und eine bessere Konjunktur könnten dieses Volumen noch erhöhen.

Für Unternehmen plant man eine wesentliche Änderung: Die Körperschaftssteuer (derzeit 25 Prozent), soll auf oder zumindest Richtung 20 Prozent gesenkt werden. Als Alternative wird überlegt, dass jene Gewinne, die ein Unternehmen wieder investiert, gar nicht oder sehr gering besteuert werden. Beide Modelle werden derzeit durchgerechnet, Experten tendieren aber zu einer generellen Senkung der Körperschaftssteuer.

Diskutiert wird auch über eine radikale Vereinfachung des Steuersystems. So könnten etwa Ausnahmebestimmungen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gestrichen und stattdessen in den Steuertarif eingearbeitet werden. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) hatte in einem „Presse“-Interview davon gesprochen, dass „dieses Steuergesetz kaputt ist. Da kann man nur noch eine Neukodifizierung vornehmen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2018)

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