Die Gehälter werden rückwirkend zum 1.November 2018 angehoben. Auch im Rahmenrechte gab es deutliche Veränderungen.
Nach 64 Stunden in sieben Verhandlungsrunden hat es am Sonntagabend endlich eine Einigung im Metaller-KV für die Metalltechnische Industrie (FMTI) mit 130.000 Beschäftigten gegeben.
Hier die Details aus der Einigung:
Löhne und Gehälter
Je nach Beschäftigungsgruppe steigen die Entgelte zwischen 3,0 und 4,3 Prozent. Durchschnittlich gibt es ein Plus von 3,46 Prozent. Die Mindesterhöhung beträgt 80 Euro (das sind die 4,3 Prozent; in den Lohn-/Gehaltsgruppen darüber steigen die Entgelte um 3,0 bis 3,6 Prozent).
Lehrlinge
Die Lehrlingsentschädigungen für die rund 6.600 Lehrlinge der Metalltechnischen Industrie werden kräftig angehoben: Im ersten Lehrjahr um 100 Euro auf 719 Euro, im zweiten auf 920 Euro (bisher 830 Euro) im dritten auf 1.204 (bisher 1.124) und im vierten Lehrjahr auf 1.590 Euro (bisher 1.520). Das ist in den ersten Lehrjahren etwas mehr und in den späteren Lehrjahren etwas weniger, als es die Gewerkschaft ursprünglich forderte.
Nachtschichtzulage
Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2,1 Prozent. Die Zulagen steigen um 3,5 Prozent. Die Ausnahme ist die Nachtschicht- bzw. Nachtarbeitszulage. Diese wird verbessert und in vier Jahresetappen um rund sieben Prozent pro Jahr auf 2,52 Euro erhöht.
Überstundenzuschläge
Zu den 100 Prozent für die elfte und zwölfte Stunde am Tag bzw. ab der 51. Stunde in der Woche. Dies soll ab 1. Juli 2019 gelten. Die Zuschläge können auch in mehr Freizeit gewandelt werden. Auch die Nachtzulagen im Schichtbetrieb steigen.
Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit gebühren wie bisher keine Zuschläge, auch nicht nach der Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden. Der Überstundenzuschlag bei 11. und 12. sowie die 51. – 60. Arbeitsstunde bei Gleitzeit wird also erst ab Anordnung nach dem Ende der Normalarbeitszeit fällig.
Bezahlte Pausen
Bei Tagesarbeitszeiten von mehr als zehn Stunden eine bezahlte Pause von mindestens zehn Minuten im Kollektivvertrag vereinbart.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Der bisher befristete 150-Prozent-Zuschlag für die viermal im Jahr mögliche Sonn- und Feiertagsarbeit wird dauerhaft im Kollektivvertrag verankert. Auch die dafür geltende Wahlfreiheit der Arbeitnehmer, sich zwischen Zeit und Geld zu entscheiden, bleibt.
Gleitzeit
Die Überstundenzuschläge gelten auch hier. Zudem können Zeitguthaben auch in Form von ganzen Tagen (maximal 3 Tage pro Halbjahr bzw. 6 pro Jahr) verbraucht werden; ausgenommen davon sind All-In-Verträge und Überstundenpauschalen.
Zeitkontenmodell
Das schon länger vorhandene Flexibilitätsmodell in der Metalltechnischen Industrie geht unbefristet in den KV ein.
(APA)