Wie die Schweiz Steuern regelt

In der Schweiz können Kantone und Gemeinden auch am Steuerrad drehen – aber nur, wenn die Bürger ihnen das erlauben.

Wien/St. Gallen. Wenn in der Schweiz eine Sache zur Abstimmung gelangt, nimmt oft die ganze Welt Notiz. Bei der Beschränkung von Managergehältern etwa. Oder der sogenannten Vollgeldinitiative. Aber die Schweizer stimmen nie nur über ein Thema ab. „Bei einem Abstimmungstermin bestimmen die Bürger auch über Gemeinde- und Kantonsangelegenheiten, nicht nur über Bundesvorlagen“, sagt der österreichische Ökonom Christian Keuschnigg, der an der Uni St. Gallen forscht und lehrt. Oft geht es bei diesen Abstimmungen auch um Steuerfragen. Denn in der Schweiz haben eigentlich die Kantone die Steuerhoheit.

Sie erlauben es quasi dem Bund, selbst Steuern einzuheben. Und auch die Gemeinden dürfen an der Schraube drehen. All das unter den wachsamen Augen der Eidgenossen. „Es ist ja der Sinn des Steuerwettbewerbs, dass die Politik sich verantworten muss“, sagt Keuschnigg. Das Ergebnis: Die Abgabenquote ist in der Schweiz deutlich geringer als in Österreich. Während die Bevölkerung hierzulande mit einer Belastung von im Schnitt mehr als 40 Prozent zu kämpfen hat, liegt sie in der Schweiz weiterhin unter 30 Prozent. Auch im EU-Vergleich landet Österreich bei der Belastung im Spitzenfeld: Heuer liegt die Abgabenquote bei genau 42,4 Prozent – nach Berechnung der EU-Kommission. Im Nachbarland Slowakei sind es nur 33,2 Prozent, in Ungarn 37,6 Prozent und in Deutschland 40,9 Prozent.

Der Steuerwettbewerb führt auch innerhalb der Schweiz zu erheblichen Unterschieden: „Die Steuerautonomie ist schon auch ein disziplinierendes Element. Bei der Einkommensteuer können zwischen Höchst- und Niedrigsteuerkanton zehn Prozentpunkte liegen“, sagt Keuschnigg. Es gibt aber auch Solidarität in Form eines Finanzausgleiches zwischen den Körperschaften. „Der setzt dem Wettbewerb sozusagen Leitplanken. Die Ausgleichszahlungen sind an die potenziellen Einnahmen eines Kantons geknüpft, nicht an die tatsächlichen.“ Soll heißen: Wenn ein Kanton die Steuern auf null senkt, sind die übrigen nicht gezwungen, die Einnahmen einfach zu ersetzen. Sonst wäre das uralte System schon längst zusammengebrochen. (jil)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2018)

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