Brand in Textilfabrik: Klage gegen Kik droht zu scheitern

Prozess nach Brand in pakistanischer Textilfabrik
Prozess nach Brand in pakistanischer TextilfabrikAPA/dpa/Bernd Thissen
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Saeeda Khatoon hat bei einer Brandkatastrophe in einer pakistanischen Textilfabrik ihren Sohn verloren. Ihre Klage gegen den Diskonter Kik könnte nun wegen Verjährung abgewiesen werden.

Saeeda Khatoon ist aus ihrer Heimat Pakistan nach Dortmund gereist, um am Donnerstag bei der Verhandlung über ihre Klage gegen den Textildiscounter Kik dabei zu sein. Khatoon hat bei einer verheerenden Brandkatastrophe in einer Textilfabrik in Karachi vor sechs Jahren ihren Sohn verloren. Doch ihre Klage könnte am 10. Jänner 2019 wegen Verjährung abgewiesen werden.

Zusammen mit zwei weiteren Hinterbliebenen und einem Überlebenden des Feuers fordert sie Schmerzensgeld von Kik. Die Frage, ob die Ansprüche der Kläger nach pakistanischem Recht bereits verfallen sind, müsse als erstes beantwortet werden, entschieden die Richter zum Prozessauftakt. Nur für den Fall, dass sie nicht von Verjährung ausgehen, kündigten sie an, das Verfahren fortzuführen und den Sachverhalt aufzuklären.

Ob die Pakistanerin im Jänner noch einmal nach Deutschland kommen wird, steht noch nicht fest. Gerne hätte sie den Richtern in der Verhandlung selbst gesagt, was sie denkt und wie schwer es ihr manchmal fällt, den Schmerz auszuhalten, sagte sie. Doch das sei zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht vorgesehen, erklärte der Vorsitzende. Als ein Dolmetscher diese Worte für Khatoon übersetzte, wischte sie sich mit einem Taschentuch über die Augen.

Ihr Rechtsanwalt Remo Klinger sagte später: "Diese Entscheidung muss jeder mit seinem Herzen ausmachen." Seine Mandantin habe sich zwar schnell wieder gefasst, sei aber traurig, dass sie nicht sprechen konnte. "Mein Sohn war 18 Jahre alt und hatte keine Chance", sagte sie auf dem Gerichtsflur.

Mitverantwortlich für Einhaltung der Brandschutzbestimmungen?

Zusammen mit den Menschenrechtsorganisationen ECCHR und medico international ist Saeeda Khatoon der Ansicht, dass Kik für die Folgen des Feuers in der Textilfabrik Ali Enterprises geradestehen muss. Der deutsche Discounter soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Produktion seiner Waren genutzt haben. Deshalb sei er mitverantwortlich für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen vor Ort. Würde das Dortmunder Landgericht diese Einschätzung teilen, wäre es das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftet. 30.000 Euro fordert jeder einzelne Kläger.

Der Textildiscounter Kik weist die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man in den vergangenen Jahren bereits mehr als sechs Millionen US-Dollar für die Betroffenen zur Verfügung gestellt. Zum anderen seien die Ansprüche bereits verjährt. Das Dortmunder Landgericht verhandelt nach pakistanischem Recht, wie es die Kläger selbst beantragt hatten. Dort sind die Verjährungsfristen jedoch auf ein oder maximal zwei Jahre festgeschrieben.

Zu dieser Auffassung soll jedenfalls das Gutachten eines britischen Rechtsprofessors kommen, den die Dortmunder Richter beauftragt hatten. Ob ein Hinweis von Klägeranwalt Klinger im Prozess diese Auffassung noch einmal verändern wird, wird sich am 10. Jänner 2019 zeigen. Klinger sagte: "Mehrere pakistanische Rechtsanwälte haben mir ausdrücklich bestätigt, dass es dort selbstverständlich auch die Möglichkeit gibt, die Verjährungsfristen zu unterbrechen." Jetzt warten er und Saeeda Khatoon auf die Antwort der Richter.

(APA)

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