3,7 Millionen Arbeitnehmer werden 2019 zur Wahl gerufen

Die derzeitige Präsidentin Renate Anderl (FSG) stellt sich erstmals der AK-Wahl.
Die derzeitige Präsidentin Renate Anderl (FSG) stellt sich erstmals der AK-Wahl.APA/GEORG HOCHMUTH
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Den Auftakt der Arbeiterkammer-Wahlen machen die westlichen Bundesländer, den Abschluss bildet die Steiermark Anfang April. Ende Juni wird der Präsident gekürt.

3,7 Millionen Arbeitnehmer wählen demnächst ihre Interessenvertretung neu. Den Auftakt der Arbeiterkammer-Wahlen machen Ende Jänner die westlichen Bundesländer, den Abschluss bildet die Steiermark Anfang April. Erst Ende Juni wird dann aus dem Kreis der neun Landes-Präsidenten der Präsident oder die Präsidentin der Bundesarbeitskammer gewählt. Die derzeitige Präsidentin Renate Anderl (FSG) stellt sich erstmals der AK-Wahl.

Als Ziel gab Anderl eine Hebung der Wahlbeteiligung von durchschnittlich nicht ganz 40 Prozent bei der letzten Wahl im Jahr 2014 "in Richtung 50 Prozent" aus. Die Sozialdemokratin will sich im Wahlkampf auch für ihre FSG einbringen. Probleme mit der Überparteilichkeit in ihrer Präsidentenfunktion sieht sie dabei nicht. Als Ziel für ihre Fraktion nannte sie, das Ergebnis ihres Vorgängers Rudolf Kaske, den sie erst im April nachgefolgt ist, zu übertreffen. Unter Kaske hatte die FSG 2014 österreichweit auf 57,16 Prozent und in Wien auf 58,73 Prozent zugelegt. Anderl will nicht nur für die Funktion der Wiener sondern auch als Präsidentin der Bundesarbeitskammer wieder kandidieren.

Siebenmal absolute Mehrheit

In sieben Bundesländern hält die FSG die absolute Mehrheit und stellt daher auch den Präsidenten, in Tirol und Vorarlberg die Christlichen Gewerkschafter/ÖAAB. Insgesamt sind in den Arbeiterkammern der Bundesländer 18 verschiedene Listen vertreten. Bei der letzten Wahl 2014 erreichte die FSG österreichweit insgesamt 57,16 Prozent und hat damit in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer mit 49 von insgesamt 67 Mandaten eine satte absolute Mehrheit. Die ÖAAB-FCG-Fraktion erreichte 21,03 Prozent (13 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9,68 Prozent (4 Mandate), die Grünen, Alternativen und Unabhängigen Gewerkschafter 6,01 Prozent (1 Mandat), der Gewerkschaftliche Linksblock 1,35 Prozent. Nicht ganz fünf Prozent entfielen auf Listen, die nur in einzelnen Ländern kandidierten.

Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, also Arbeiter, Angestellte und freie Dienstnehmer - unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Zu den sogenannten sonstigen Wahlberechtigten zählen arbeitssuchende Menschen, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge sowie Präsenz- und Zivildiener. Sie müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.

Wahl im Betrieb - oder per Brief

Die AK-Wahl kommt zu den Mitgliedern: entweder in den Betrieb oder per Brief. In ganze Österreich werden tausende Betriebswahlsprengel eingerichtet. Je nach Betriebsstruktur sind mehrere Wahlzeiten und unterschiedliche Wahlorte für einen Betrieb möglich. Die Wahl im Betriebswahlsprengel kann an einem oder mehreren Tagen innerhalb des jeweiligen Wahlzeitraums stattfinden.

Zum anderen bekommen Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Betrieb wählen können, weil kein Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, automatisch eine Wahlkarte zugesandt. Mit der Wahlkarte können sie entweder per Briefwahl oder in einem der öffentlichen Wahllokale wählen. Wer einem Betriebswahlsprengel zugeordnet ist, aber zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb nicht anwesend sein wird, kann ebenfalls eine Wahlkarte beantragen. Nicht automatisch Wahlberechtigte müssen sich rechtzeitig in der Wählerliste eintragen lassen. Die Wahlbehörden haben sich in allen Bundesländern bereits konstituiert.

50 bis 180 Kammerräte

Gewählt werden in jedem Bundesland für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der Vollversammlungen. Wie viele Kammerräte gewählt werden, hängt von der Zahl der Arbeiterkammer-Mitglieder im jeweiligen Bundesland ab. Das sind je nach Größe der Kammer 50 bis 180 Kammerräte (Mandate). Die Kammerräte wählen dann die Präsidenten und die Vorstandsmitglieder, sie bestimmen die Politik und die strategische Richtung der AK.

Die Wahlen finden zu unterschiedlichen Terminen statt. Den Auftakt machen am 28. Jänner Vorarlberg, Tirol (jeweils bis 7. Februar) und Salzburg (bis 8. Februar). Von 4. bis 13. März folgt Kärnten und von 19. März bis 1. April Oberösterreich. Jeweils von 20. März bis 2. April wählen Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Den Abschluss bildet die Steiermark von 28. März bis 10. April. Die konstituierende Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer findet dann am 26. Juni statt, dort wird aus dem Kreis der neun Landespräsidenten der Präsident oder die Präsidentin der Bundesarbeitskammer gewählt.

(APA)

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