Pflegeurlaub

Was tun, wenn das Kind krank wird?

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Wenn ohnehin schon viele im Betrieb krank sind – darf man dann trotzdem für sein krankes Kind Pflegeurlaub nehmen? Und welche Regeln gelten dabei?

Die Grippewelle kam heuer später als üblich, aber jetzt ist sie da. Auch andere Infekte grassieren, wie jedes Jahr um diese Zeit. Wartezimmer bei Ärzten sind voll, Firmen schlagen sich mit Krankenständen herum – und Dienstnehmer plagen alle Jahre wieder die gleichen Sorgen: Was, wenn ich auch noch krank werde? Oder wenn ein Familienmitglied Pflege braucht? Wie lange kann ich mir dann freinehmen, brauche ich dafür die Erlaubnis meines Chefs – und was ist formal zu beachten? Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

1. Eltern steht für ihr Kind eine Woche Pflegeurlaub zu: Stimmt das?

Nicht ganz. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu einer Woche, um Angehörige zu pflegen – aber pro Arbeitsjahr, unabhängig von der Zahl der Kinder bzw. Haushaltsmitglieder. Die Freistellung kann man je nach Bedarf tage- oder stundenweise nützen. Den Chef muss man sofort informieren, eine Erlaubnis braucht man aber nicht.

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