Länder können neue Abgabe für Ökostrom festlegen

Nicht der Bund, sondern die Länder heben die Ökostromabgabe ein.
Nicht der Bund, sondern die Länder heben die Ökostromabgabe ein.APA/HELMUT FOHRINGER
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Um die Blockade der SPÖ umgehen zu können, gibt das Umweltministerium den Ländern die Möglichkeit, selbst eine Abgabe für Ökostrom festzulegen. Sie wird die Haushalte vermutlich 140 Millionen Euro kosten.

Wien. Mehr Kompetenzen für die Länder: Das ist die Folge der Blockade der Biomasseförderung durch die SPÖ im Bundesrat. Da die Oppositionspartei der Regierung nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit geliefert hatte, legte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gestern einen neuen Entwurf vor, in dem die Förderung einfachgesetzlich geregelt ist. Der Trick dabei: Nicht der Bund, sondern die Länder heben die Ökostromabgabe ein.

Wie berichtet geht es um 140 Millionen Euro, die 47 Biomassekraftwerke erhalten sollen, deren Förderungen zwischen 2017 und 2019 ausgelaufen sind bzw. auslaufen. Ohne diese Zuschüsse müssten die Anlagen schließen, darunter auch das Biomassekraftwerk in Wien Simmering.

Derzeit hebt der Bund über die Stromrechnung eine Ökostrompauschale und einen Ökostromförderbeitrag ein. Das macht bei einem durchschnittlichen Haushalt etwa 100 Euro pro Jahr aus. Künftig soll es eine dritte Abgabe geben, nämlich speziell für Biomassekraftwerke.

Die Höhe dieser Abgabe wird von den Ländern festgelegt und wird sich an der Zahl der Biomassekraftwerke im jeweiligen Bundesland und an der Anzahl der Haushalte orientieren. Die Abgabe geht, wie auch die Bundesabgaben, an die Abwicklungsstelle für Ökostrom und wird von ihr aufgeteilt. Der Bund hatte Förderungen von 140Millionen Euro für die 47 Biomassekraftwerke vorgesehen. Es steht den Ländern freilich frei, eine geringere oder überhaupt keine Abgabe einzuheben.

Kritik von der SPÖ

In Wien gibt es beispielsweise nur ein einziges Biomassekraftwerk, eben jenes in Simmering. Das Kraftwerk erhält aktuell 10,2 Cent pro kWh Ökostrom. Wenn die SPÖ-dominierte Stadtregierung die neue Biomasseabgabe nicht einheben will, erhält das Kraftwerk ab Ende Juli auch keine Förderung mehr. Eine höhere Abgabe als bisher – die Bundes-SPÖ hat in der Vergangenheit auch Kritik an der zu geringen Förderung geäußert – kann es aber aufgrund von EU-Regeln nicht geben.

Die Vorgehensweise ist als Übergangslösung gedacht, bis das neue Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Kraft tritt, vermutlich Anfang 2020. Das Gesetz soll mit einfacher Mehrheit im April im Nationalrat und im Mai im Bundesrat beschlossen werden. Darauf aufbauend sollen die Länder in Ausführungsgesetzen die Förderungen für drei Jahre beschließen.

Die SPÖ sprach gestern von einer „skurrilen Lösung“ und warnte, dass für die Kunden diese Vorgangsweise teuer werden könne. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2019)

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