Neues Börsegesetz soll mehr Transparenz bringen

Die Abänderung des Börsegesetzes geht in die nächste Phase.
Die Abänderung des Börsegesetzes geht in die nächste Phase.REUTERS
  • Drucken

Die Begutachtungsfrist ist zu Ende. Jetzt soll der Entwurf adaptiert werden. Es bleibt aber dabei, dass künftig kleine Aktionäre identifiziert werden sollen. Auch bei institutionellen Anlegern wird es mehr Transparenz geben.

Wien. Die Abänderung des Börsegesetzes, mit der die Aktionärsrechte-Richtlinie der EU des Jahres 2017 umgesetzt werden soll, geht in die nächste Phase: Am Montag ist die Frist für die Begutachtung des Gesetzesentwurfs zu Ende gegangen. Nun sollen in den kommenden Wochen diverse Stellungnahmen zum Entwurf eingearbeitet werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Einen Termin, wann der Entwurf in den Ministerrat komme, gebe es noch nicht. Generell haben die EU-Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie läuft am 10. Juni 2019 aus.

Die Richtlinie zielt vor allem auf mehr Mitbestimmung für die Aktionäre sowie auf mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern ab. Zu diesem Zweck soll zum einen die Identifizierung einzelner Aktionäre („Know your shareholder“) für die Unternehmen möglich werden, indem die Konzerne bei den Intermediären, also meist den Banken, entsprechende Daten anfordern können.

Die EU-Richtlinie lässt hierbei aber etwas Spielraum, indem sie erlaubt, dass Unternehmen nur Daten von relevanten Aktionären – also solchen, die einen Aktienanteil von mehr als 0,5 Prozent halten – erfragen dürfen. In dem Entwurf der österreichischen Regierung ist diese Schwelle jedoch nicht verankert, das heißt, heimische Konzerne können von den Banken Daten über jeden Aktionär erhalten, unabhängig davon, ob dieser nur eine Aktie hält oder deutlich mehr. Dies hatte zuletzt für viel Kritik gesorgt. Etwa, weil noch offen ist, ob man damit im Konflikt mit dem Datenschutz oder dem Bankgeheimnis stehen wird. Aber auch, weil der konkrete Nutzen dieser administrativ sehr aufwendigen Vorgangsweise nicht klar ist. Allerdings wäre es möglich, dass sich die Regierung doch noch für die Einführung der 0,5-Prozent-Schwelle entscheidet.

Die Neuerungen im Börsegesetz sollen außerdem mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern bringen. So sollen diese künftig ihre „Mitwirkungspolitik“ in einem jährlichen, öffentlich zugängigen Bericht offenlegen. In diesem sollen unter anderem die Anlagestrategie, die Kommunikation mit den Unternehmen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären und potenzielle Interessenkonflikte dargelegt werden.

Darüber hinaus soll es einen Verhaltenskodex für Stimmrechtsberater geben – da institutionelle Anleger das Potenzial haben, hohen Druck auf das Management auszuüben.

Ebenfalls in der EU-Richtlinie enthalten sind Vorgaben für stärkere Mitbestimmungsrechte der Aktionäre bei der Vergütung des Managements sowie bei Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen. Dies ist allerdings noch nicht im Gesetzesentwurf enthalten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.