Zulieferer Miba und Zollern warnen deutsche Regierung

Deutschlands Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Deutschlands Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Reuters
  • Drucken

Das deutsche Kartellamt hatte einem Gemeinschaftsunternehmen der beiden Zuliferer eine Abfuhr erteilt. Diese spekulieren nun auf eine Minitsererlaubnis - andernfalls droht man mit Konsequenten für den Standort Deutschland.

Das deutsche Mittelstandsunternehmen Zollern und der oberösterreichische Industriezulieferer Miba machen Druck auf die deutsche Bundesregierung. Die beiden warnen vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland, falls der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine geplante Gemeinschaftsfirma nicht erlaubt.

"Wenn die Ministererlaubnis verweigert wird, müssen wir schauen,
wie das Geschäft noch wirtschaftlich zu betreiben ist", sagte
Zollern-Geschäftsführer Klaus Erkes der Deutschen Presse-Agentur.
Erkes warb eindringlich dafür, dass Altmaier das Joint Venture
erlaubt. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit einem
Gesamtumsatz von 300 Millionen Euro würde die Möglichkeit geben,
Forschungsstandorte in Deutschland auszubauen, etwa im Harz.

"Wir wollen keine Steuergelder", sagte Erkes. "Wir wollen nur
keine Behinderung. Wir wollen Gerechtigkeit im Einzelfall. Der
Mittelstand braucht pragmatische Lösungen."

Der Metallverarbeiter Zollern aus Sigmaringen in Baden-Württemberg und die österreichische Miba hatten bei Altmaier einen Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen bei Gleitlagern gestellt. Das deutsche Bundeskartellamt hatte im Jänner den geplanten Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich verboten. Miba und Zollern seien insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in
Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen,
sehr stark aufgestellt, hatte die Behörde mitgeteilt. Durch den
Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige
Auswahlalternative fehlen.

Erkes sagte: "Unsere Kunden sind nicht gegen die Zusammenlegung,
sie begrüßen sie sogar. Das Joint Venture wäre nicht zum Schaden von
Verbrauchern." Das Kartellrecht dürfe nicht auf eine deutsche oder
europäische Perspektive beschränkt sein. "Wir brauchen einen
Weltmaßstab."

Der Fall passe idealtypisch zur Industriestrategie, sagte Erkes
außerdem. "Es geht darum, ein europäisches Unternehmen zu schaffen,
um mit der Konkurrenz aus Japan mithalten zu können, die aggressiv
im Markt unterwegs ist. Im Markt für große Gleitlager gibt es
Überkapazitäten. Gemeinsam wären wir stärker."

Erst 23. Antrag seit 1973

Der deutsche Wirtschaftsminister Altmaier hatte im Februar eine
nationale Industriestrategie vorgelegt. Er will notfalls mit
staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Angesichts
der zunehmenden Konkurrenz auf Weltmärkten gerade aus China hatte
Altmaier gesagt, im Wettbewerb zwischen Asien, den USA und Europa
sei das Schaffen von neuen "nationalen wie europäischen Champions"
notwendig.

Der Antrag der beiden Mittelständler ist erst der 23. Antrag auf
eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert
wurde. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) etwa hatte mit einer
solchen Erlaubnis den Verkauf der Supermarktkette Kaiser's
Tengelmann an Edeka erlaubt, der vom Kartellamt untersagt worden
war.

Das Instrument der Ministererlaubnis soll es im Einzelfall
ermöglichen, aus besonderen Allgemeinwohlgründen einen
Zusammenschluss "ausnahmsweise" zu gestatten, der aus
wettbewerblichen Gründen verboten worden sei.

Das Wirtschaftsministerium hat bis Mitte Juni Zeit zur Prüfung.
Die Monopolkommission erarbeitet derzeit ein Sondergutachten für den
Fall.

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Bis Juni muss der deutsche Wirtschaftsminister Altmaier entscheiden.
Österreich

Deutsche Kartellwächter verbieten Miba-Deal: Ministererlaubnis als letzte Hoffnung

Die heimische Miba und ihr deutscher Konkurrent Zollern wollen die Gleitlagersparte fusionieren. Das deutsche Kartellamt sagt Nein. Jetzt hilft nur noch eine Ministererlaubnis.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.