Transparenzdatenbank wird langsam Realität

Wer bekommt welche Sozialleistungen? Das Transferkonto soll Transparenz bringen. (Symbolbild)
Wer bekommt welche Sozialleistungen? Das Transferkonto soll Transparenz bringen. (Symbolbild)APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Kommende Woche wird die Regierung die Novellierung des Transferkontos beschließen.

Wien. Es war eine bemerkenswerte Rede, die für viel Diskussion und auch wieder einmal für Streit in der damaligen SPÖ/ÖVP-Koalition sorgte. „Wir brauchen eine neue Steuerpolitik, die sich auch am Prinzip der Leistungsgerechtigkeit orientiert. Deshalb schlage ich die Einführung eines allgemeinen Transferkontos vor. Ein Konto, auf dem alle staatlichen Beihilfen pro Haushalt zusammengeführt und dargestellt werden. Ein Konto, das mehr Transparenz bringt, mehr Gerechtigkeit und vor allem mehr Leistungsbewusstsein“, sagte der damalige Vizekanzler und Finanzminister, Josef Pröll (ÖVP), in seiner Rede zum „Projekt Österreich“.

Das war im Oktober 2009. Zehn Jahre und vier Finanzminister später ist dieses Transferkonto bzw. die Transparenzdatenbank, wie sie mittlerweile auch heißt, noch immer nicht voll umgesetzt. Etliche Länder und Gemeinden weigerten sich oder zögern, ihre Förderungen preiszugeben.

Jetzt aber soll das Transferkonto Realität werden. Zum Jahreswechsel hat Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) eine Novelle zum Transferkonto in die Begutachtung geschickt, nach vielen Diskussionen mit den Ländern soll der überarbeitete Entwurf am Mittwoch kommender Woche vom Ministerrat verabschiedet werden.

Vorgesehen ist unter anderem, dass die Bundesländer alle ihre Sozialleistungen mit 1. Jänner 2020 an die Statistik Austria melden müssen, womit sie auch in der Datenbank aufscheinen. Wichtig sei das etwa bei der bestehenden Mindestsicherung, bei der es derzeit nicht möglich sei, eine Gesamtschau der über 300.000 Bezieher zu bekommen, heißt es in einem Arbeitspapier des Finanzministeriums. In Gesprächen wolle der Minister die Länder überzeugen, generell all ihre Förderungen individualisiert bekannt zu geben, so wie das derzeit schon Ober- und Niederösterreich machen.

Ziel der Transparenzdatenbank sei es nicht, Förderungen zu kürzen, meinte ein Sprecher des Finanzministers. Es gehe vielmehr darum, Mehrfachförderungen zu erkennen und zu beseitigen, damit mehr Menschen Zuschüsse vom Staat erhalten können.

Wirtschaftlichkeit als Zweck

Ziel ist freilich eine Überprüfung, wie man in den Erläuterungen zur Novelle betont. Es soll „die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz“ weiter erhöht werden, indem etwa erstmals die Wirtschaftlichkeit als Zweck aufgenommen wird. Neu gestaltet werden auch die Abfrageberechtigung der Förderstellen und der Zeitpunkt der Meldung: nicht erst bei Auszahlung, sondern schon bei Gewährung der Förderung. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2019)

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