EU-weit müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufgezeichnet werden. Das hat der EuGH entschieden. Was bedeutet es für Österreich?
Wien. Arbeiten wo man will, wann man will. Im Büro, daheim oder auf der Parkbank, während sich der Nachwuchs auf dem Spielplatz austobt. Am Nachmittag familienfreundlich Pause machen, spätabends wieder im Homeoffice sitzen. Internet und mobile Geräte machen es möglich, und nicht wenige Arbeitnehmer wollen es so. Arbeitgeber zum Teil auch, wenn auch aus anderen Motiven, gearbeitet werden soll je nach Bedarf oder wenn die Kunden gerade Zeit haben. Und dann der Schock: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gesprochen, und seine Botschaft ist klar – ohne exakte Arbeitszeiterfassung geht gar nichts. Was bedeutet das für Österreich? Passt unsere Rechtslage? Und sind flexible Modelle damit gestorben?
Nochmals kurz zur Vorgeschichte: Es ging um einen Fall aus Spanien, eine Gewerkschaft wollte durchsetzen, dass die dortige Niederlassung der Deutschen Bank die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfasst. In Spanien müssen bislang jedoch nur Überstunden aufgezeichnet werden. Der spanische Nationale Gerichtshof fragte daraufhin den EuGH, ob das mit Unionsrecht vereinbar ist.