Douglas: Kündigung wegen Betriebsrat?

Die Filiale der Parfuemeriekette Douglas auf dem Westenhellweg in der Dortmunder Innenstadt Parfuemer
Die Filiale der Parfuemeriekette Douglas auf dem Westenhellweg in der Dortmunder Innenstadt Parfuemerimago images / Markus Rinke
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Ehemalige Douglas-Mitarbeiterinnen werfen der Parfümeriekette vor, gekündigt worden zu sein, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Das Unternehmen weist das zurück.

Wien. Man kann sie als Errungenschaft der Arbeiterbewegung bezeichnen: Betriebsräte. 1919 wurde erstmals ein Gesetz verabschiedet, das es Arbeitnehmern ermöglichte, die Interessen der Belegschaft gebündelt zu vertreten. Doch selbst hundert Jahre später sind Betriebsräte in Unternehmen keine Selbstverständlichkeit. Im Elektro-, und Möbelhandel oder bei Baumärkten zum Beispiel. Und manchmal werden den Mitarbeitern bei der Gründung auch Steine in den Weg gelegt.

Am gestrigen Mittwoch wandte sich die Gewerkschaft GPA-djp deshalb an die Öffentlichkeit. Demnach hätten Mitarbeiterinnen der Parfümeriekette Douglas versucht, sich zu organisieren, und die dafür notwendigen Voraussetzungen auch erfüllt. Doch was folgte, waren Kündigungen seitens des Unternehmens per Ende August und eine sofortige Dienstfreistellung dreier Mitarbeiterinnen. Die Begründung, so schilderte es eine anwesende Ex-Mitarbeiterin, lautete, sie würde „Unruhe stiften“.

Die GPA ficht deshalb für die Betroffenen die Kündigungen wegen eines „verpönten Motivs“ an, wie es im Fachjargon, heißt. Sie klagt in drei Fällen auf Wiedereinstellung. „Einen klareren Fall hatten wir noch kaum“, so GPA-djp-Bundesvorsitzende Barbara Teiber. Bei einer weiteren Person kam es zu einer einvernehmlichen Trennung.

Douglas: Kein Zusammenhang mit Betriebsrat

Bevor man sich an die Medien wandte, habe die Gewerkschaft versucht, mit der Geschäftsleitung in Österreich in Kontakt zu treten, erzählt Teiber. Doch bei einem kürzlich stattgefundenen Gespräch teilte man der GPA mit, dass die Kündigungen der Mitarbeiterinnen in keinem Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats stünden. Auch bei der Mutter in Deutschland wies man diesen Konnex auf Anfrage zurück. Vielmehr teilte eine Unternehmenssprecherin mit, „dem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüberzustehen“. Gewerkschaft und Betroffene sehen das naturgemäß anders.

Der Wunsch der Mitarbeiterinnen, sich zu organisieren, entstand überhaupt erst deshalb, weil „man trotz Krankenstand arbeiten kommen musste, auch Pausenzeiten wurden ignoriert“, erzählen die Betroffenen Emilija S. und Sabrina E. Und: In der Filiale, in der die Frauen beschäftigt waren, sei es zu Spind- und Taschenkontrollen, auch in Abwesenheit der Mitarbeiterinnen, gekommen.

Bei Douglas sagte man dazu, es sei in Österreich gesetzlich zulässig, solche Kontrollen stichprobenartig durchzuführen. „Selbstverständlich finden diese stets nur im Beisein der Mitarbeiterinnen statt“, so eine Sprecherin zur „Presse“. Die Gewerkschaft hat hierzulande trotzdem eine Hotline eingerichtet.

Douglas hat in Deutschland auf Ebene der Filialen seit 2014 und seit 2017 einen Gesamtbetriebsrat. Die Arbeitnehmervertreter sind auch im Aufsichtsrat vertreten. Die Zusammenarbeit beschreibt Douglas als „sehr gut und vertrauensvoll“ – das solle weiterhin so bleiben.

Vorwürfe gegen Müller

Ähnliche Anschuldigungenhatte es in Österreich bereits im Jahr 2017 beim Drogeriekonzern Müller gegeben: Die Gewerkschaft hatte damals ebenfalls den Vorwurf erhoben, eine Verkäuferin sei wegen ihres Engagements für die Gründung eines Betriebsrats gekündigt worden.

Zwar wurde der Fall mittlerweile außergerichtlich beigelegt. Einen Betriebsrat gebe es bei Müller aber nach wie vor nicht.(nst)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2019)

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