Paylife-Kunden bekommen Geld zurück

Etliche Inhaber von Paylife-Kreditkarten haben jahrelang zu viel bezahlt.
Etliche Inhaber von Paylife-Kreditkarten haben jahrelang zu viel bezahlt.(c) Clemens Fabry
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Das Höchstgericht kippte mehrere AGB-Klauseln.

Wien. Etliche Inhaber von Paylife-Kreditkarten haben jahrelang zu viel bezahlt: Das teilt die Arbeiterkammer nach dem Abschluss eines Verfahrens mit, das sie wegen zahlreicher Klauseln in den Geschäftsbedingungen geführt hatte. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) liegt nun vor (1Ob124/18v). Der überwiegende Teil der beanstandeten Klauseln war demnach tatsächlich unzulässig.

Unter anderem ging es um eine Bestimmung, die mehrmalige Entgelterhöhungen binnen eines Jahres ermöglicht hätte – laut OGH ist das gröblich benachteiligend. Auf Basis dieser Klausel wurden per 1. September 2015 verschiedene Entgelte erhöht. Wer seinen Kartenvertrag schon vorher abgeschlossen hat und von einer solchen Erhöhung betroffen ist, kann nun Geld zurückverlangen.

Forderungen jetzt melden

Unzulässig war auch eine Klausel, nach der Kunden, die mit der Bezahlung der Abrechnung in Verzug waren, neben Verzugszinsen auch noch Rücklastschriftspesen und Mahnspesen bezahlen mussten. Diese Spesen können nun ebenfalls zurückgefordert werden. Dasselbe gilt für einen Kostenersatz, der Kunden vorgeschrieben wurde, die sich ihre Monatsabrechnung in Papierform zusenden ließen. Paylife kündigte an, Anträge auf Rückerstattung von Entgelten ab 7. November 2019 zu prüfen. Ein „Einmeldeformular“ für solche Forderungen steht unter www.paylife.at/agb bereit.

Abgeblitzt ist die AK indes mit ihrem Ansinnen, dass Geldbehebungen auch an Bankomaten, die von Drittanbietern wie Euronet betrieben werden, gratis sein sollen. Falls dafür Gebühren anfallen, muss der Kunde diese berappen. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2019)

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