Bawag-Berufung beginnt: Ansturm auf Elsner beim OGH

BAWAG-BERUFUNG: ELSNER BEIM OGH
BAWAG-BERUFUNG: ELSNER BEIM OGH(c) APA/GEORG HOCHMUTH (Georg Hochmuth)
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Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Urteil erster Instanz gegen Ex-Bawag-Chef Elsner, der zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Es ist Elsners erster öffentlicher Auftritt seit Juli 2008.

Begleitet von großem Medieninteresse hat heute Mittwoch früh die Verhandlung im Rechtsmittelverfahren im Bawag-Prozess begonnen. Ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) befasst sich mit den Urteilen erster Instanz über Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, dessen Nachfolger an der Bawag-Spitze Johann Zwettler und Elsners damaligem Generalsekretär Peter Nakowitz. Über die übrigen sechs Bawag-Urteile, u.a. gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, wird in nichtöffentlicher Verhandlung entschieden.

Um Punkt 9 Uhr wurde Helmut Elsner von Sicherheitsbeamten in den Verhandlungssaal beim OGH geführt. Vier Sicherheitskräfte versuchten den 75-jährigen vom Blitzlichtgewitter abzuschirmen. "Kein Interview", rief einer der Wachleute zu den Journalisten. Im Verhandlungssaal nahm Elsner sofort am Tisch für die Angeklagten Platz.

Elsner seit fast vier Jahren in U-Haft

Elsner sitzt seit fast vier Jahren in Untersuchungshaft. Zahlreiche Enthaftungsanträge wurden von der Justiz wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Im Gegensatz zu den anderen zwei Angeklagten Zwettler und Nakowitz, die sich in Freiheit befinden, und im Anzug zu Gericht kamen, trug Elsner einen Pullover und eine Trainingsjacke.

Die Ehefrau von Helmut Elsner, Ruth Elsner, zeigte sich vor Verhandlungsbeginn zuversichtlich, dass der OGH "ein weises Urteil" sprechen werde. Sie habe Hochachtung vor ihrem Mann, dass er eine vierjährige Untersuchungshaft und "Betrug, Lüge und Verrat", überlebt habe. Ihr Mann wolle unbedingt heute bei der Verhandlung ein Schlusswort sprechen obwohl er gesundheitlich schwer angeschlagen sei. Er sei "weiterhin kämpferisch".

Erster öffentlicher Auftritt seit Juli 2008

Mit Interesse wurde heute der erste öffentliche Auftritt Elsners seit seiner Verurteilung im Juli 2008 erwartet. Trotz seiner angeschlagenen Gesundheit will der herzkranke 75-Jährige am Rechtsmittelverfahren teilnehmen und ein Schlusswort an den OGH richten.

Am Prüfstand des OGH stehen die Urteile, die in erster Instanz von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, heute Justizministerin, gefällt worden waren. Elsner, Zwettler und Nakowitz hatten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen dagegen erhoben. Alle drei waren in erster Instanz schuldig erkannt und Elsner zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt worden. Zwettler erhielt fünf, Nakowitz vier Jahre Haft. Während beide bis heute keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht haben, befindet sich Elsner seit Februar 2007 wegen Fluchtgefahr in U-Haft.

Vorsitzwechsel im Senat des OGH

Im Vorfeld war es zu einem Vorsitzwechsel im Senat des OGH gekommen, um einen Anschein von Befangenheit zu vermeiden: Senatspräsident Thomas Philipp wurde wegen möglichen Zweifels an seiner Unparteilichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Er hatte sich nämlich schon im August als OGH-Vizepräsident beworben. Da die Justizministerin den neuen OGH-Vize dem Bundespräsidenten vorschlagen muss, Bandion-Ortner aber selber den Bawag-Prozess führte und das Urteil unterzeichnete, hätte sich eine schiefe Optik ergeben. Daher leitet nun Richter Rudolf Lässig den Senat. Philipp sehe sich zwar selbst "in keiner Weise voreingenommen", daneben sei aber auch "die objektive Unparteilichkeit des Gerichts zu prüfen", hieß es im OGH-Beschluss.

Die Generalprokuratur hatte das erstinstanzliche Urteil wegen Feststellungsmängeln zerpflückt. Sollte der OGH den Empfehlungen der Generalprokuratur folgen, wären bei Elsner 14 von 18 Untreue-Fakten zu bestätigen und das Urteil im restlichen Umfang, also bei den Verurteilungen wegen Bilanzfälschung und Betrugs, aufzuheben. Möglicherweise setzt der OGH auch gleich eine Strafe für den bestätigten und damit in Rechtskraft erwachsenen Untreue-Komplex fest.

Kommt Elsner frei?

Dass Elsner nach fast vierjähriger U-Haft - wie von manchen Medien spekuliert - im Anschluss auf freien Fuß gesetzt wird, erscheint insofern unwahrscheinlich, als eine bedingte Entlassung erst nach Verbüßung der Strafhälfte gesetzlich möglich ist. Dass der OGH die vom Erstgericht verhängte Strafe in einem Ausmaß reduziert, dass die Strafhälfte bereits mit der U-Haft abgesessen wäre, halten Justizkenner für eher unwahrscheinlich. Bandion-Ortner hat Spekulationen über einen Rücktritt im Fall einer deutlichen Korrektur der Bawag-Urteile bereits zurückgewiesen, in Medien wird trotzdem bereits über einen möglichen Nachfolger gemunkelt.

(APA)

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Kommentare

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