Bawag: Die Urteilsbegründung der Richterin

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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"Leiter von großen Banken haben eine große Verantwortung", fasste Richerin Bandion-Ortner ihre Begründung zu den harten Urteilen im Bawag- Prozess zusammen.

"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, wir haben uns unbeeinflusst und unvoreingenommen entschieden, wir haben uns viel Zeit dazu genommen", leitete Richterin Claudia Bandion-Ortner die Ausführungen zu ihrer Urteilsbegründung ein. Zusammenfassend meinte sie: "Die Leiter von großen Banken haben eine überaus große Verantwortung, da sich die Folgen ihrer Entscheidungen auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden. Die Gesetze geben dazu die Richtschnur vor". Gerade Vorstände von Großbanken, die auch eine Vorbildfunktion haben sollten, müssten sich an das Gesetz halten und dürfen sich nicht eigene Vorschriften machen.

Erinnerung an Elsner im Konsum-Prozess

Einleitend zitierte die Richterin eine Aussage von Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, die dieser 1999 als Zeuge im Konsum-Prozess gemacht hatte, der ebenfalls von Richterin Bandion-Ortner geführt worden war: "Die Banken haben eine besondere Sorgfalt anzuwenden, denn sie verwenden fremdes Geld und nicht eigenes. Es gibt ein Kreditwesengesetz und ein Bankwesengesetz, an das hat man sich zu halten", so Elsner damals. Bereits eine Stunde später seien laut einem Sondervorstandsprotokoll der Bawag weitere 60 Mio. Euro an den Spekulanten Wolfgang Flöttl überwiesen worden, die in weiterer Folge erneut verspielt worden seien. Der Untreue-Paragraf sei 1931 nach gewagten Spekulationen eines Bankiers ins österreichische Strafgesetzbuch eingeführt worden, erinnerte die Richterin.

Am Anfang war die Karibik

Ausgangspunkt des in der ersten Instanz heute zu Ende gegangenen Bawag-Prozesses war die Wiederaufnahme der Sondergeschäfte der Bawag. Begonnen habe es damit, dass die Bawag unter Walter Flöttl die gar nicht so erfolglosen Karibik-Geschäfte eingestellt hat. Der Spieleinsatz von Flöttl sei zurückgeführt worden, "davon gehen wir einmal aus".

Nationalbank kritisierte schon 1994

1994 habe die Nationalbank einen durchaus kritischen Bericht über diese sogenannten "Vater-Sohn"-Geschäfte verfasst und darin gravierende Mängel und Unklarheiten, mangelnde Einbindung der Rechtsabteilung, die Überschreitung von Großveranlagungsgrenzen, mangelnde Information u. a. festgehalten, und gemeint, "eigentlich weiß man überhaupt nichts über die Sondergeschäfte". "Das war kein Persilschein für weitere Geschäfte", so die Richterin. Aber auch das Finanzministerium wollte sich damals nicht mehr mit den Karibik-Geschäften auseinandersetzen, nach dem Motto: "Ist ja nichts passiert, ist ja alles zurückgeführt worden".

Beim Versuch, die Wiederaufnahme zu rechtfertigen, habe Elsner schnell vom Finanzministerium eine Rüge erteilt bekommen, er solle solche Äußerungen unterlassen. Warum die Wiederaufnahme erfolgt sei, habe nicht festgestellt werden können, möglicherweise, weil Elsner genau so schöne Bilanzen wollte wie sein Vorgänger Walter Flöttl.

Was folgte, sei eine absolute Irreführung des Aufsichtsrates der Bank gewesen, so die Richterin. Elsner habe seine Befugnisse wissentlich missbraucht. "Er wusste genau um seine Verpflichtungen nach dem BWG oder Aktiengesetz, er wusste eindeutig um den wahren Risikogehalt der Geschäfte mit Flöttl". Elsner sei schon in die Karibik-1-Geschäfte involviert gewesen, was im Prozess bestätigt werden konnte. Deshalb sei es auch kein Zufall gewesen, dass Elsner damals die BAWAG in einem "Club 2" zur dem Karibik-1-Geschäften vertreten hat. "Er hat sich ausgekannt". Er habe mit der Familie Flöttl schon lange guten fast familiären Kontakt gepflegt. "Es ist unvorstellbar, dass man bei gemeinsamen Urlauben nicht über Geschäfte gesprochen hat".

Elsner habe Warnungen ignoriert

Elsner habe sich über Warnungen von Staatskommissär Anton Stanzel, Prof. Ekkehard Wenger oder Zeitungsberichte, die vor der Gefährlichkeit dieser Geschäfte gewarnt haben, hinweggesetzt. Flöttl sei als Risikoinvestor bekannt gewesen. Elsner und Flöttl hätten regelmäßig miteinander telefoniert, "natürlich über Geschäfte", zum Beispiel auch darüber, dass Flöttl mit hoher Hebelwirkung, also hohem Risiko arbeite. Auch die mangelnde Äquivalenz wischen Risiko und Ertrag sei Elsner bewusst gewesen. Damit lägen bewusster Risikomissbrauch und wissentliche Schädigung vor. "Auch Spieler in Kasinos halten es für möglich, dass "Rot" und nicht "Schwarz" kommt, so die Richterin.

Der Nachfolger von Elsner an der Spitze der Bank, Johann Zwettler, habe im Zweifel von den ersten Karibik-Geschäften nichts gewusst, so die Richterin. Später habe er vor Augen gehabt, dass es über viele Jahre gut gegangen sei.

Elsner und Flöttl: Wissen seit 1998

Elsner und Flöttl hätten schon Anfang Oktober 1998 von den ersten großen Verlusten aus den Karibik-2-Geschäfte gewusst und sich in New York auf eine Sanierungslösung geeinigt, da es für beide "peinlich" gewesen wäre, hätten sie versucht, ihre "symbiotische Beziehung" aufrecht zu erhalten. Flöttl sollte mit frischen Kapital und noch höherem Risiko den Verlust ausgleichen und der Bank beim Bilanzieren helfen, falls es schief geht. Andere Vorstände wollten dies gar nicht so genau wissen, es galt die Devise "Augen zu und durch", wie es Zwettler in seinem Geständnis ausdrückte.

Zentrales Beweisstück: Vorstandsprotokoll

Zentrales Beweisstück in diesem Verfahren ist laut Richterin das Protokoll der Sondervorstandssitzung vom 26. Oktober 1998. Aus dem gehe eindeutig hervor, dass das neue Investment und der Betriebsmittelkredit an Flöttl nicht durch dessen Vermögen gedeckt war. "Das war eindeutig wissentlicher Befugnismissbrauch, ein bedingter Vermögensschädigungsvorsatz war bei allen Anwesenden vorhanden", so die Richterin.

Bütttner und Reiter waren schwierig

Bei Christian Büttner sei es schwieriger gewesen. "Er ist aufgestanden, hat aber höchst riskante Investments mitgetragen", so die Richterin. "Es kann nicht sein, dass ein überstimmtes Vorstandsmitglied durch Untätigkeit mitstimmt".

Auch die Strafbemessung für den ehemaligen Wirtschaftsprüfer Robert Reiter sei nicht einfach gewesen. Das Gericht sei aber davon ausgegangen, dass Reiter von Anfang an in die Sanierungslösung eingebunden gewesen ist. Er hätte ansonsten einen seiner besten Kunden verloren.  

Weninger habe alles gewusst

Dem Bawag-Aufsichtsratsvorsitzenden Günter Weninger sei die gesamte Sanierungslösung bekanntgewesen, er habe auch gewusst, dass Optionen sehr riskant sind. Bei der Strafbemessung sei berücksichtigt worden, dass er unter Druck gehandelt habe. 

Elsner hätte nach Desaster entlassen werden müssen

Wolfgang Flöttl sei es klar gewesen, dass er nur bei einem großen Glücksfall den an ihn vergebenen Betriebsmittelkredit Ophelia würde zurückzahlen können.

Zu den Folgeinvestments ab 1999, bekannt unter "UniBonds", die wiederum nicht aufgegangen und zum nächsten Verlust geführt hatten, meinte die Richterin: "Was tut ein Spieler, er versucht es noch einmal, einmal muss ihm das Glück ja hold sein". Elsner, Zwettler und Nakowitz hätten ein Täuschungsmanöver gestartet, indem sie den Investmentbanker Kaveh Alamouti vorschoben, obwohl sie wussten, dass er keine Konzession hatte, damit Flöttl wieder unauffällig zu Spielgeld kommt. Auch die verschiedenen Risikostrategien habe es nicht gegeben. "Elsner hat sich die Zustimmung erschlichen, in dem Wissen, dass das neue Investment höchst riskant ist".

Elsner sei die Situation im Herbst 2000 unangenehm geworden, um den Vorstandskollegen die erneuten Verluste möglichst schonend beizubringen, habe er die Schuld auf Flöttl geschoben, der sich dazu überreden habe lassen, ein von Nakowitz verfasstes Geständnis zu unterschreiben. Alle drei hätten gewusst, dass Flöttl "verlieren durfte", warum hätte sonst Elsner seinen Schwiegersohn bei Flöttl arbeiten lassen.

Nach diesem "endgültigen Desaster" habe Elsner versucht, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen und ließ sich seine Pensionsabfindung vorzeitig auszahlen. Er habe es unterlassen, den Aufsichtsrat über die Tatsachen aufzuklären, denn sonst wäre ihm die Pension abgelehnt worden, er hätte mit einer fristlosen Entlassung rechnen müssen.

(APA)

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