Deutsche Bank: Blamage für Münchner Staatsanwaltschaft

Ex-Chef Rolf Breuer
Ex-Chef Rolf BreuerAPA/AFP/CHRISTOF STACHE
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Ko-Vorsitzender Fitschen sowie vier Ex-Manager der Bank wurden heute in der Causa Kirch freigesprochen. Doch von Ruhe kann keine Rede sein. Der Aufsichtsrat streitet in aller Öffentlichkeit.

Jürgen Fitchen, Ko-Vorsitzender Deutsche Bank, sowie vier ehemalige Manager des Instituts, darunter Rolf Breuer, wurden gestern in der Causa Kirch vom Vorwurf des Prozessbetrugs freigesprochen. Im Februar 2002 hatte Breuer, der damalige Chef der Deutschen Bank, die Kreditwürdigkeit des Medienimperiums von Leo Kirch infrage gestellt. Hätte Breuer geahnt, welchen Schaden seine markige Meldung für Kirch, die Deutsche Bank und deren gesamtes Management verursachen würde, er hätte es wohl vorgezogen, sich lieber die Zunge abzubeißen. Denn Kirchs Gruppe wurde kurz darauf tatsächlich insolvent. Und für den Untergang seines Konzerns gab es in den Augen Kirchs nur einen Schuldigen: „Erschossen hat mich Rolf“, so seine Überzeugung. Alle Banken hätten unmittelbar nach dessen Interview den Geldhahn zugedreht.

Der greise Patriarch strengte daraufhin einen Schadenersatzprozess gegen Breuer und die Deutsche Bank an. Kirch starb 2011 und erlebt nicht mehr, dass sich die Bank mit seinen Erben 2014 auf eine Zahlung von 928 Mio. Euro einigte. Breuer selbst steuerte dazu 3,2 Mio. Euro aus seinem Privatvermögen bei, seine Haftpflichtversicherung übernahm 90 Mio. Euro.
Doch damit war die Sache weder für ihn noch für die anderen Mitglieder des Managements ausgestanden. Die Zweifel der Staatsanwaltschaft, er, andere Ex-Banker, aber auch der amtierende Vorstand Jürgen Fitschen hätten im Schadenersatzprozess die Unwahrheit gesagt, mündeten in eine Anklage wegen versuchten Betrugs. Darin forderte die Staatsanwaltschaft hohe Freiheitsstrafen. Der Prozess begann im März 2015. Doch schnell wurde klar, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft den vorsitzenden Richter, Peter Noll, keineswegs zu überzeugen vermögen. Er forderte von der Anklägerin „stichhaltige Beweise statt Vermutungen ins Blaue“. Der Freispruch der Angeklagten kam daher für Beobachter keineswegs überraschend. Rechtskräftig ist er nicht, die Staatsanwaltschaft überlegt noch, ob sie Revision einlegen wird.

Krach im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Frankfurter Bank kann also durchatmen und sich anderen Baustellen widmen. Etwa seinen eigenen internen Querelen. Diese werden im Vorfeld der nahenden Hauptversammlung am 19. Mai sogar öffentlich ausgetragen. Alfred Herling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Betriebsratschef, kritisierte den Eifer seines Kollegen, Georg Thoma, in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Thoma leitet den Integritätsausschuss. Er hat also die Aufgabe, für die Aufarbeitung der diversen Skandale zu sorgen, in die die Bank verstrickt war und ist. Und das macht er aus Sicht Herlings zu akribisch: „Mit seinem Übereifer und der juristischen Selbstverwirklichung stößt Thoma zunehmend auf Kritik. [. . .] Er überzieht, wenn er immer noch mehr Anwälte aufmarschieren lässt.“ Thomas Motiv? Er wolle Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner beerben, wird gemunkelt. Thoma will von einem Machtkampf nichts wissen und kontert: „Der Aufsichtsrat würde pflichtwidrig handeln, wenn er nicht aufklärt.“ Derzeit wird übrigens untersucht, welche Rolle Paul Achleitner bei den Verhandlungen mit der britischen Finanzaufsicht in der sogenannten Libor-Affäre gespielt hat. Der Skandal kostete die Bank hunderte Mio. Euro. (hec)

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